Allgemeines 21.967 Themen, 148.278 Beiträge

News: Heikles Gerichtsurteil

Betrüger können Google nicht mundtot machen

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Sucherergebnisse von Google können für Menschen und Unternehmen unangenehm sein. Beispielsweise dann, wenn die Fundtreffer auch auf Seiten mit bösen Meinungen verlinken. Einem Vermittler von Kapitalanlagen hat es laut Bericht von Heise wohl gestunken, dass im Internet über ihn berichtet wurde, dass er Schrottimmobilien veräußert.

Aus einem Finanzforum sollen über die Google-Suche vier "böse Berichte" angezeigt worden sein. Der Unternehmer wollte per Klage erreichen, dass Google die besagten Beiträge nicht mehr anzeigen darf und auch generell keine Suchergebnisse mehr liefert, wenn nach seinem Namen und einem Stichwort wie "Betrug" gesucht wird und das zu Beiträgen führt, deren Inhalte das nicht beweisen.

Nach einem fünfjährigen Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Hamburg jetzt sein Urteil gefällt: Google ist für die Inhalte von Suchergebnissen nicht haftbar. Bei den angefochtenen Beiträgen stellten die Richter fest, dass Google bestenfalls fremde Meinungsäußerungen verbreitet und sich selbst ausreichend davon distanziert.

Auch eine Mitstörer-Haftung seitens Google wurde ausgeschlossen. Nutzern von Suchmaschinen sei schließlich klar, dass es sich bei den gefundenen Inhalten nicht um Inhalte des Suchmaschinenbetreibers handelt, sondern diese von fremden Quellen stammen.

Zudem würde es die Gefahr einer Zensur bedeuten, wenn Google eine Prüfpflicht von Fundergebnissen auferlegt werden würde.

Im Heise-Bericht wird darauf hingewiesen, dass der Kläger in der Vergangenheit mehrfach zivilrechtlich verklagte wurde, weil es Ärger mit seinen Immobilien gab. Es kann also vermutet werden, dass sich hier tatsächlich "Beschissene" im Internet beschwert haben.

Aber: es gibt keinen Beweis. Auch ist es wohl so, dass Google durchaus dazu "gezwungen" werden kann, exakt benannte Links zu streichen, wenn ein entsprechender Hinweis erfolgt. Eine pauschale Sperrung von Firmennamen/Suchbegriffen ist aber wohl nicht möglich.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat zudem wohl beteuert, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung gehandelt hat, die nicht als pauschal gültig zu werten ist.

Michael Nickles meint: Ein "gutes Urteil", aber keines das restlos zum Jubeln ist. Das Jubeln vergeht einem spätestens dann, wenn es einem selbst erwischt, man von Google als "Betrüger und Arschloch" präsentiert wird - und sich nicht dagegen wehren kann.

Gerade in jüngster Zeit zeigt sich ja, wie leicht es "Link-Betrüger" haben, sich in Google ganz nach oben in die Trefferliste zu mogeln. Kriminelle, die diese Technik beherrschen, können Konkurrenten entsprechend leicht diffamieren.

Diese Klage gegen Google wird gewiss nicht die finale sein und es ist verständlich, dass die Richter ihrer Entscheidung nicht als "pauschal gültig" bewertet haben wollen.

bei Antwort benachrichtigen
soppiy torsten40 „So ein ähnliches Urteil gab es doch schonmal. Künstler wollten doch an der...“
Optionen

Das ist gerade das gute an Google und Konsorten, das man sich informieren kann um nicht auf solche Scharlatane reinzufallen. Das Problem ist nur das solche Mittel auch für Cybermobbing mißbraucht werden können, und dann ist es wie ein Kampf gegen Windmühlen die Einträge wieder loszuwerden. Von der Rufschädigung möchte ich da garnicht erst anfangen.
Auf jeden Fall kann man sich durch das Internet etwas besser gegen diese Provisionsgeier schützen, die es nur auf das Geld ihrer Klienten abgesehen haben.

Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie.(http://www.z-mj.de)
bei Antwort benachrichtigen