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News: Heikles Gerichtsurteil

Betrüger können Google nicht mundtot machen

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Sucherergebnisse von Google können für Menschen und Unternehmen unangenehm sein. Beispielsweise dann, wenn die Fundtreffer auch auf Seiten mit bösen Meinungen verlinken. Einem Vermittler von Kapitalanlagen hat es laut Bericht von Heise wohl gestunken, dass im Internet über ihn berichtet wurde, dass er Schrottimmobilien veräußert.

Aus einem Finanzforum sollen über die Google-Suche vier "böse Berichte" angezeigt worden sein. Der Unternehmer wollte per Klage erreichen, dass Google die besagten Beiträge nicht mehr anzeigen darf und auch generell keine Suchergebnisse mehr liefert, wenn nach seinem Namen und einem Stichwort wie "Betrug" gesucht wird und das zu Beiträgen führt, deren Inhalte das nicht beweisen.

Nach einem fünfjährigen Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Hamburg jetzt sein Urteil gefällt: Google ist für die Inhalte von Suchergebnissen nicht haftbar. Bei den angefochtenen Beiträgen stellten die Richter fest, dass Google bestenfalls fremde Meinungsäußerungen verbreitet und sich selbst ausreichend davon distanziert.

Auch eine Mitstörer-Haftung seitens Google wurde ausgeschlossen. Nutzern von Suchmaschinen sei schließlich klar, dass es sich bei den gefundenen Inhalten nicht um Inhalte des Suchmaschinenbetreibers handelt, sondern diese von fremden Quellen stammen.

Zudem würde es die Gefahr einer Zensur bedeuten, wenn Google eine Prüfpflicht von Fundergebnissen auferlegt werden würde.

Im Heise-Bericht wird darauf hingewiesen, dass der Kläger in der Vergangenheit mehrfach zivilrechtlich verklagte wurde, weil es Ärger mit seinen Immobilien gab. Es kann also vermutet werden, dass sich hier tatsächlich "Beschissene" im Internet beschwert haben.

Aber: es gibt keinen Beweis. Auch ist es wohl so, dass Google durchaus dazu "gezwungen" werden kann, exakt benannte Links zu streichen, wenn ein entsprechender Hinweis erfolgt. Eine pauschale Sperrung von Firmennamen/Suchbegriffen ist aber wohl nicht möglich.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat zudem wohl beteuert, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung gehandelt hat, die nicht als pauschal gültig zu werten ist.

Michael Nickles meint: Ein "gutes Urteil", aber keines das restlos zum Jubeln ist. Das Jubeln vergeht einem spätestens dann, wenn es einem selbst erwischt, man von Google als "Betrüger und Arschloch" präsentiert wird - und sich nicht dagegen wehren kann.

Gerade in jüngster Zeit zeigt sich ja, wie leicht es "Link-Betrüger" haben, sich in Google ganz nach oben in die Trefferliste zu mogeln. Kriminelle, die diese Technik beherrschen, können Konkurrenten entsprechend leicht diffamieren.

Diese Klage gegen Google wird gewiss nicht die finale sein und es ist verständlich, dass die Richter ihrer Entscheidung nicht als "pauschal gültig" bewertet haben wollen.

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Olaf19 Loopi© „ Klar kannst du das definieren. Schon mal was von Robots.txt gehört?“
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Robots.txt ist aber nicht verbindlich - das funktioniert nur auf freiwilliger Basis, wenn die Suchmaschine so nett ist, und den Willen des Seitenbetreibers respektiert. Google tut das, so weit ich weiß, nur... was hilft das den Betroffenen?

Nicht sie sind es, die die Suchergebnisse per robots.txt versuchen(!) zu beeinflusssen, sondern die Betreiber der Websites. Und wenn die die Absicht hätten zu verhindern, dass ein z.B. ehrverletzender Artikel nicht von Google etc. gefunden wird - warum entfernen sie ihn dann nicht gleich ganz?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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