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Ebay gräbt sich selbst eine Grube

Balzhofna / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Und schon wieder bin ich bei Ebay über den Tisch gezogen worden.
Ich habe eine Münze für 25€ gekauft und auch erhalten. Allerdings ist es eine Fälschung (steht sogar noch ganz klein drauf)
Ich habe den Verkäufer kontaktiert. Antwort: "Keine Garantie/Rücknahme". Dann habe ich mich an den Ebay Käuferschutz gewendet und die Jungs haben den Fall nach einem Tag geschlossen und gesagt, ich habe nicht mit Paypal bezahlt. Das war aber nichtmal angeboten!? Sowas ist doch einfach lächerlich!

Ebay will doch mehr wie Amazon werden, aber bei Amazon bin ich noch nie betrogen worden, weil die Verkäufer wissen, dass Amazon ziemlich hart durchgreift.

Was kann man gegen solche Betrübereien als Privatperson machen!?

out-freyn Balzhofna „@out-freyn: Gut, dann entspricht der Artikel nicht der Beschreibung. Es ist aber...“
Optionen

Anfechtung des Kaufvertrags wg. Irrtums (§ 119 BGB); keine Schadenersatzpflicht, da der Verkäufer zumindest fahrlässig gehandelt hat (§ 122 (2) BGB) und Zurückforderung des Kaufpreises nach § 812 BGB.

Um Deine zivilrechtlichen Ansprüche zu untermauern, kannst Du natürlich mit einer Strafanzeige wegen Betruges drohen. Ich bitte aber zu bedenken, dass strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte getrennt voneinander zu betrachten sind: Selbst wenn der Staatsanwalt wider erwarten nicht kurzfristig nach §§ 153ff. bzw. 170 StPO einstellt, sondern es zu einem Strafbefehl oder gar einer Hauptverhandlung kommt, ist das Resultat nur eine Strafe für den Verkäufer. Dein Geld bekommst Du dadurch noch nicht wieder. Das müsstest Du ggf. auf zivilrechtlichem Weg erstreiten.