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ICONTENT-Mahnbescheid des Amtsgerichts Detmold

micha0205 / 84 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
heute erhielt ich, per normaler Post - kein Einschreiben - einen Mahnbescheid v. Amtsgericht Detmold + Schreiben der Deutsche Zentrale Inkasso Berlin - über 158,09 €, zahlbar bis 16.08.2011
Die mündliche Verhandlung fand am 28.03.2011 statt - in diesem "im Namen des Volkes" erlassenen Schreiben steht nur der Name und die Adresse vom allseits bekannten GF Tomas Franko, Borsingstr. 35, 63110 Rodgau - aber nicht mein Name und meine Adresse.
Ich hatte von dieser Firma jetzt ca. 1 Jahr ruhe und nun geht der Zauber von neuem los. Was erstaunlich ist auf dem Schreiben der Inkasso Firma steht meine neue Adresse unter der ich mich angemeldet haben sollte - was aber nicht der Fall war oder ist sonder ich hatte diese Seite noch unter meiner alten Adresse besucht - lange Rede - kurzer Sinn - was soll ich nun tun?
Rechtsanwalt einschalten??
Über gute Tipps wäre ich dankbar.

Grüße Micha0205

... Mein ich doch!! winnigorny1
notar micha0205 „Hallo Notar, vielen Dank für Deine ausführliche Hilfestellung - ich war...“
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Hallo, Micha0205

Zufälligerweise war ich früher selbst einmal
im Bereich des OLG's Frankfurt am Main
als Jurist tätig gewesen. Dies war bis zu Be-
ginn der 1990er Jahre. Damals galt (gilt ?)
eine Justiz-Verordnung, wonach Mahnbe-
scheide, die "normalerweise" bei den Amts-
gerichten Ffm, "Offebach", Darmstadt,
Wiesbaden und Hanau einzureichen wären,
aus Gründen der "Zonenrandhilfe" daß
ausschließlich das Amtsgericht Hünfeld
als Mahngericht für solche Verfahren einzig
und allein zuständig ist.

Also hätte der "Mahnbescheid" beim AG
Hünfeld (Mahngericht) eingereicht werden
müssen. Die vorstehend 5 genannten Amts-
gerichte müssen den Antragsteller ("Gläu-
biger") ansonsten befragen, ob sie nach
dorthin abgeben sollen oder ob der Gläu-
biger seinen Antrag zurücknimmt.

"Es will merr nedd in de Kopp enei,
wie kann nur en Mensch nedd aus
Franggfordd sei !"