Hallo,
heute erhielt ich, per normaler Post - kein Einschreiben - einen Mahnbescheid v. Amtsgericht Detmold + Schreiben der Deutsche Zentrale Inkasso Berlin - über 158,09 €, zahlbar bis 16.08.2011
Die mündliche Verhandlung fand am 28.03.2011 statt - in diesem "im Namen des Volkes" erlassenen Schreiben steht nur der Name und die Adresse vom allseits bekannten GF Tomas Franko, Borsingstr. 35, 63110 Rodgau - aber nicht mein Name und meine Adresse.
Ich hatte von dieser Firma jetzt ca. 1 Jahr ruhe und nun geht der Zauber von neuem los. Was erstaunlich ist auf dem Schreiben der Inkasso Firma steht meine neue Adresse unter der ich mich angemeldet haben sollte - was aber nicht der Fall war oder ist sonder ich hatte diese Seite noch unter meiner alten Adresse besucht - lange Rede - kurzer Sinn - was soll ich nun tun?
Rechtsanwalt einschalten??
Über gute Tipps wäre ich dankbar.
Grüße Micha0205
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ob man direkt zum Staatsanwalt gehen kann, ist mir nicht bekannt
Aus § 158 StPO:
(1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Du kannst Dich also direkt an die StA wenden. Allerdings ist die Polizei in dieser Sache sowieso nur Erfüllungsgehilfe der StA: Wenn Du die Anzeige bei der Polizei erstattest, wird diese Anzeige immer an die zuständige StA "abverfügt". Die StA entscheidet dann über das weitere Vorgehen (vgl. § 160ff. StPO).
Aus § 158 StPO:
(1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Du kannst Dich also direkt an die StA wenden. Allerdings ist die Polizei in dieser Sache sowieso nur Erfüllungsgehilfe der StA: Wenn Du die Anzeige bei der Polizei erstattest, wird diese Anzeige immer an die zuständige StA "abverfügt". Die StA entscheidet dann über das weitere Vorgehen (vgl. § 160ff. StPO).