Juhubilehhh, der Link hat zum Verständnis noch gefehlt.
Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und ist für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet für ein halbes Jahr 30 EUR und für ein ganzes Jahr 60 EUR. Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen, oder auch die Merkzeichen "H", "Bl", "VB" oder "EB"haben, erhalten die Wertmarke kostenlos.
Personen mit dem Merkzeichen "G" oder "Gl" können anstatt der unentgeltlichen Beförderung die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Sechs Wochen vor Ablauf der Wertmarke, erhält der schwerbehinderte Mensch vom Versorgungsamt eine Benachrichtigung. Wird die Wertmarke mindestens drei Monate vor Ablauf zurückgegeben, wird der gezahlte Betrag anteilig erstattet.
@Ma_neva
@Groggyman
@andy11
Habt Dank, jetzt hab´s sogar ich kapiert, wie der Ablauf funktioniert. :-D