Hallo,
mal wieder ärger mit der MI; leider fand ich nichts passendes im Archiv, und bei Google gibts zu viele verschiedene Meinungen...
Ein 12jähriger hat sich mit Torrent ein Musikalbung gezogen, und kurz darauf kam ein netter Brief incl Unterlassungserklärung und Rechnung (1200.-).
Wie sieht das mit der Haftung der Eltern in diesem Fall aus? Sehr interessant ist da zB dieser Artikel ab Abschnitt 5:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-filesharing.htm
Es würde mich freuen wenn man die Forderung in diesem Fall abschmettern könnte!
Und nein, es ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden.
Weiß jem von Euch was konkretes?
Danke,
Beutel
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hatte der damals 12-jährige die Tat gestanden?
den Eltern schon, also der wars. Bei ner Klage gäbs auch keine Diskussion über Schuld oder Unschuld, nur ob man die Eltern in "Störerhaftung" nehmen kann. Da denkt jedes Gericht anderst...
Ist eh ein Sch..., die ganze Briefeschreiberei mit den Anwälten machts auch nicht billiger, ich kenn da jemand der erst mit 16 wieder Taschengeld bekommt.. ;-)
den Eltern schon, also der wars. Bei ner Klage gäbs auch keine Diskussion über Schuld oder Unschuld, nur ob man die Eltern in "Störerhaftung" nehmen kann. Da denkt jedes Gericht anderst...
Ist eh ein Sch..., die ganze Briefeschreiberei mit den Anwälten machts auch nicht billiger, ich kenn da jemand der erst mit 16 wieder Taschengeld bekommt.. ;-)