Hallo,
mal wieder ärger mit der MI; leider fand ich nichts passendes im Archiv, und bei Google gibts zu viele verschiedene Meinungen...
Ein 12jähriger hat sich mit Torrent ein Musikalbung gezogen, und kurz darauf kam ein netter Brief incl Unterlassungserklärung und Rechnung (1200.-).
Wie sieht das mit der Haftung der Eltern in diesem Fall aus? Sehr interessant ist da zB dieser Artikel ab Abschnitt 5:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-filesharing.htm
Es würde mich freuen wenn man die Forderung in diesem Fall abschmettern könnte!
Und nein, es ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden.
Weiß jem von Euch was konkretes?
Danke,
Beutel
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Du hast anscheinend keine Ahnung, wie ein Zivilprozess abläuft. Da gibt es kein "im Zweifel für den Beklagten", sondern es geht einzig und allein darum, wer die besseren Argumente hat.
Die Gegenseite wird die Logfiles vorlegen, aus der die beanstandete Datei (inkl. Hash-Wert), der Zeitstempel und die IP-Adresse hervorgeht, sowie die Unterlagen vom Provider, wer zur fraglichen Zeit diese IP innehatte. Im vorliegenden Fall scheint es zudem unstrittig zu sein, dass die fragliche Urheberrechtsverletzung tatsächlich über diesen Anschluss erfolgt ist.
Es könnte schwierig werden, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen.
Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen verjähren erst 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Rechteinhaber Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung erlangt hat. Diese Zeit ist noch lange nicht um.
Mittlerweile gibt es auch neues vom BGH (zumindest im Vergleich zu dem Link mit Infos von 2008 weiter oben): http://www.internetrecht-rostock.de/bgh-urheberrecht-haftung-minderjaehrige.htm
Bleibt nur noch die Frage, was das mit meinem VIP-Status zu tun haben soll. Sollten da jemandem die sachlichen Argumente ausgegangen sein?