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Ärger mit Provider V..

tina-w2k / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo & Gruss
Vor etlichen Jahren haben wir mit obigen Provider eine Vollanschlussübernahme abgeschlossen, die es damals nur auf ISDN-Basis gab mit Doppelflatrate Telefon und DSL 6000.
Nun schlug letztens irgendwo der Blitz ein und das Telefon ging nicht mehr. Auf Anmeldung des Fehlers wurde eine neue Box geschickt. Diese enthält Splitter, NTBA und Router, wie auch die Starterbox vorher noch aus Arcor-Zeiten.
Der DSL-Betrieb geht seltsamerweise, nur das Telefon ist tot.
Da der Anbieter offensichtlich mit der Telekom einen Vertrag hat, dass bei Leitungsstörungen ein T-Com-Techniker anrücken muss, kam dieser auch und erklärte (völlig unsinnigerweise) es müsse ein Elektriker kommen. Die Hausstromversorgung ist aber ganz in Ordnung. Daher muss wohl vermutet werden, dass sich die Telekom die Sache einfach macht durch Abwimmeln, denn es ist ja nicht ihr Kunde, sondern der von der Konkurrenz.
Da dieser Befund dem Provider sicher mitgeteilt wird, waren wir nun gezwungen einen solchen Elektriker auf unsere Kosten kommen zu lassen, nur damit der feststellt, er können nichts Auffälliges feststellen was sein Handwerk anbelangt.
Eine schriftliche Feststellung wurde erteilt.
Es ergeben sich nun folgende Fragen:

1: Wie ist weiter sinnvoll zu verfahren, wenn Provider behauptet, der Techniker habe bei Durchmessen keinen Fehler finden können (unwahrscheinlich, aber möglich)? Er ist nach Vertrag lieferpflichtig, daher auch in Beweislast?

2. Es besteht Interesse, den Providervertrag loszuwerden. Restlaufzeit ca 1 Jahr. Kann man bei Fortbestand und Nichtbeheben der Störung mit Fristsetzung ausserordentlich kündigen?

3. Sollte man die Verbraucherberatung einschalten?

danke für sachdienliche Hinweise
T.

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mawe2 RedRed2x „Auch wir hatten einen Blitzschlag vor längerer Zeit direkt auf unserem...“
Optionen
Sämtliche TK-Gerätschaften durch neue ersetzen. Beim örtlichen Händler alles kaufen und, was nicht benötig wird, wieder zurückgeben. Der Fairness halber vorher anfragen, ob das machbar ist.

Wenn Du nicht beim örtlichen Händler sondern im Versandhandel kaufst, ist es auf alle Fälle möglich, die Waren zurückzugeben. Ohne vorher zu fragen und ohne hinterher etwas erklären zu müssen.

Oder in der Nachbarschaft, im Freundeskreis etc. anfragen ob die mal was testweise ausborgen können.

Das geht natürlich auch - wenn die Leute solche experimente mitmachen.

Gruß, mawe2
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