Hallo, baer4, bzw. Edith
als Jurist teile ich die Meinung der anderen Kommentatoren nicht !
Warum ?
Wenn Du von dieser "Firma" bislang noch nie etwas gehört hast und insbe-
sondere nie einen (schriftlichen) Vertrag mit ihr abgeschlossen hast, dann
rate ich Dir zu folgendem:
Die email ausdrucken und damit zur Polizei gehen, (in Deutschland wird
eine Strafanzeige erstattet und schriftlich dazu (gesondert) ein Strafantrag
gestellt. Das müßte auch in der Eidgenossenschaft (nicht nur wegen des
Rütlischwurs) so funktionieren. Am besten, mal bei der Kantonspollizei
nachfragen oder bei der Gendarmerie ...
Auch in der Schweiz wird wohl von Amts wegen bei dem Verdacht des
Verstosses gegen eine Strafrechtsnorm (hier: § 263 des deutschen Straf-
gesetzbuchs - Betrug) ermittelt werden. Es gilt jedoch das sogenannte
"Tatortrecht"; das bedeutet, daß Du als Empfängerin dieser email meines
Erachtens Opfer eines Betrugsversuchs geworden bist, der nach schweize-
rischem (Tatort-)Strafrecht zu ahnden ist.
Aber das entscheidet im Amtsweg die Staatsanwaltschaft. Also, die Sache
nicht auf sich beruhen lassen, sondern aktiv bekämpfen.
In Deutschland kosten Ermittlungsverfahren (Strafanzeigen) nichts; das
dürfte in CH auch so sein; trotzdem bitte im Eigeninteresse vorher danach
fragen.
Nur so können Gangstern, Ganoven und Berufsverbrecher das Handwerk
gelegt werden !
Toi, toi, toi wünscht der Notar
(Chuchichäschteli, Milchmaucheli)