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Gerlichliche Zahlungsaufforderung

baer4 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ich habe heute per E-Mail ein solches schreiben bekommen,sie haben geschrieben das ich seid dem 2008-08-01,nicht mehr bezahlt habe,und ich kann mich nicht erinnern was ich da gemacht habeEs geht um den Betrag von 84.Euro,und ich komme aus der Schweiz.Wen ich das nicht so schnell wie möglich bezahle dan geht es aufs Gericht,und da werden mir 500 oder noch mehrEuro auf mich zukommen.Das kommt von der FU -Media,kennt Ihr das? Was soll ich tun?Ich möchte den Vertag auch Kündigen,aber ich sehe nichts wo ich Kündigen könnte,.Können Sie mir helfen?Kennt Ihr auch,buchhaltung@99downloads.de? Also zusammengefasst,Fu Media und buchhaltung@99downloads.de.Bitte helfen Sie Mir.Mit freunlichen Grüssen Edith.Jaeggi

notar Olaf19 „Okay, aber dann müsste es doch auf eine Strafanzeige gegen Unbekannt...“
Optionen

Ja, eine Strafanzeige (wg. des
Verdachts des Betrugs) sollte
auf jeden Fall erstattet werden.
Das kann jeder tun, der hiervon
Kenntnis erhält, nicht nur der
Geschädigte (oder Drittgeschä-
digte, wie evtl. die besagte Fa.)

Man muß sie nicht selbst schrei-
ben, man kann auch zu Polizei
oder Staatsanwaltschaft gehen
und sie dort aufnehmen lassen.