Hallo zusammen!
Neulich habe ich zum ersten Mal etwas getan, was ich eigentlich unschön finde und daher nicht besonders gerne mache: Ich habe einen bei einem gewerblichen Händler gekauften Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben, allerdings noch ganz weit am Anfang dieser Frist.
Das ist nun gut eine Woche her. Der Händler schreibt in seinen AGBs, dass die Rückzahlung bis zu 30 Kalendertage dauern kann. Ob er die Absicht hat, diese selbstgesteckte Frist bis zum bitteren Ende auszuschöpfen - k.A., es sind ja erst 8 Tage um.
Aber wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt - sind 30 Tage noch okay? Ich könnte damit gerade noch leben; was aber, wenn ein Händler in seine AGBs reinschreibt, er darf sich 90 Tage Zeit lassen? Da müsste es doch eigentlich eine Art Grenze geben?
THX
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo Olaf,
der Verkäufer hat 30 Tage Zeit dir das Geld zurück zu erstatten,
bevor er in Verzug gerät. Das ist die gestzliche Regelung.
Ich denke er wird diese Frist auch ausschöpfen.
Du kannst Ihm bei der Rücksendung auch ne Frist setzen,
z.B. 14 Tage für die Rücküberweisung des Kaufbetrages.
Er gerät dann zwar schon früher in Verzug, aber wenn er in seinen AGB
die 30 Tage vermerkt hat, hast du vor Ablauf der 30 Tage wohl keine Handhabe.
cu swift