Hallo zusammen!
Neulich habe ich zum ersten Mal etwas getan, was ich eigentlich unschön finde und daher nicht besonders gerne mache: Ich habe einen bei einem gewerblichen Händler gekauften Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben, allerdings noch ganz weit am Anfang dieser Frist.
Das ist nun gut eine Woche her. Der Händler schreibt in seinen AGBs, dass die Rückzahlung bis zu 30 Kalendertage dauern kann. Ob er die Absicht hat, diese selbstgesteckte Frist bis zum bitteren Ende auszuschöpfen - k.A., es sind ja erst 8 Tage um.
Aber wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt - sind 30 Tage noch okay? Ich könnte damit gerade noch leben; was aber, wenn ein Händler in seine AGBs reinschreibt, er darf sich 90 Tage Zeit lassen? Da müsste es doch eigentlich eine Art Grenze geben?
THX
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Grüß dich Swift,
der Verkäufer hat 30 Tage Zeit dir das Geld zurück zu erstatten,
bevor er in Verzug gerät. Das ist die gestzliche Regelung.
Da war ich mir eben nicht sicher - wenn das die gesetzliche Regelung so vorsieht, hat er es natürlich nicht nötig, zugunsten des Käufers davon abzuweichen.
Prinzipiell finde ich das auch vollkommen in Ordnung. Immerhin verursache ich mit meiner Rücksenderei auch Kosten und Arbeitsaufwand beim Verkäufer, soll er also ruhig drei Wochen mit meinem Geld arbeiten.
Ich hatte mich nur gefragt, wie weit die Willkür bei der Rückerstattung gehen könne, also etwa, ob ich dann auch hätte 90 Tage hinnehmen müssen, wenn das in seinen AGB so gestanden hätte.
Aber nun kann ich den Thread schon mit einem blauen Haken verabschieden :-)
Big THX
Olaf