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Mal wieder Ebay

Loopi© / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Meine Nichte (ohne Ebay-Konto) bat mich, für sie ein Netbook zu kaufen.
Ich kaufte also ein ASUS-EEE-901.

hier die Artikelbeschreibung:

Ich verkaufe meinen ASUS Eee PC 901. Das Eee wurde von mir sehr wenig genutzt. Er wurde wegen eines Urlaubes angeschafft, den ich dann aber nicht angetreten habe. Der Eee ist für den Hausgebrauch eindeutig zu langsam und wird aus diesem Grund verkauft. Das Gerät ist optisch ohne Beschädigungen und es ist fast neuwertig zu bezeichnen.

Der Eee 901 wurde von einer Fachwerkstatt geöffenet und es wurde ein 32BG Patiot-Speicher eingebaut, da der an Werk verbaute Speicher viel zu klein war und es nur mit großen Einschränkungen möglich wer ein Betriebssystem zu installieren. Der Eee und der Akku sind als neuwerig zu bezeichen; es liegen keine sichtbaren Beschädigungen vor; auch keine Kratzer oder Dellen. Auch die angebrachten Aufkleber sind ohne Beschädigung. Alle Kosten wie die Ebay-Gebühren und Porto werde ich tragen.

Verkauft wird der Eee nur mit den vom Werk gelieferten Netzteil und den notwendigen Treibern auf SD-Karte.


Heute kam das Teil.
Folgende Mängel weist es auf.
Mehrere Tasten funktionieren nicht. So # ' ~ und alle über 1234567890ß´
Die blaue LED am Ein/Aus-Schalter ist ohne Funktion.
Ich verfüge schon über ein baugleiches Modell und kann daher vergleichen.
Mit USB-Tastatur ist alles i.O.

Ich habe den Verkäufer angeschrieben und um Klärung gebeten.

Wie sollte ich weiter vorgehen?

Beste Grüße
André

notar Loopi© „Mal wieder Ebay“
Optionen

Guten Abend, Loopi,

Es gibt (wie immer) mehrere Möglichkeiten: 1. Kaufpreisminderung, 2. Verkäufer bezahlt Reparaturen der Fehler, 3. Ware zurück gegen Geld zurück. Was Deine Nichte möchte, ist
mir (noch) unbekannt.

Wichtig vorab: Wurde vom Verkäufer die Haftung ausgeschlossen (findet man andauernd bei ebay auf Verkäuferseite)?
Es bestehen die Möglichkeiten der
sogenannten Nacherfüllung (gem. § 439 BGB), bzw. auch der Einrede des nicht erfüllten Vertrags (gem. § 320 BGB)

Also: In jedem Falle den Willen Deiner
NIchte dem Verkäufer (in nachweisbarer Form mitteilen) und diesem gegenüber eine angemessene Frist (14 Tage genügen) setzen, bis zu dieser der Verkäufer nach Wahl Deiner Nichte die Mängel zu beseitigen sind. Die Frist fängt erst dann an zu laufen, wenn der Verkäufer das Netbook retoure erhalten hat. Kosten hierfür:
beim Verkäufer (siehe §§ 439, 440 BGB).

Falls dieser sich weigert, Klage auf
Rückabwicklung - Zug um Zug - gegen Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und (etwaigen) Kosten.

Gruß und toi, toi, toi - der Notar