Interessantes von einem der es wissen muss:
http://www.youtube.com/watch?v=hGEsNq8NRgE&feature=related
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Bei den Großen der Musik Branche zB. ist das Klofenster der Paläste so ... saheinknabeinroesleinstehn
Tatsächlich dürfte als Straftatbestand, für den illegalen Download von ... saheinknabeinroesleinstehn
Ich würde es bei einer Abmahnung tatsächlich darauf ankommen lassen und die strafrechtliche Variante wählen. Erstens würde ich den Abmahner darauf hinweisen, dass er mich strafrechtlich verfolgen lassen müsste, zweitens würde ich selbst Strafantrag stellen wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat. Was ja "Raubkopieren" unzweifelhaft ist.Im Zweifel würde ich eine Selbstanzeige erstatten - damit eine Strafverfolgung stattfindet. Ein Offizialdelikt ist "Raubkopieren" ja nicht.
Dann würde ich sehen, was dabei rauskommt.