Interessantes von einem der es wissen muss:
http://www.youtube.com/watch?v=hGEsNq8NRgE&feature=related
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Nachtrag
Wegen der Großkonzerne.
Der eigentliche Erfinder des damaligen Walkman hatte glaube ich auch nichts von seinen Urheberrechten..
Für solche Fälle ist es doch "eigentlich" gemacht.
Oder damit die Arbeit eines Fotografen nicht von einem anderen
als seine ausgegeben werden.
Was heute damit gerieben wird geht auf keine Kuhhaut.
Zum Beispiel "Honigtöpfe" a la Kleinbildchen,
die sehr teuer werden können..
..und nur für diesen Zweck ins Netz gestellt werden.
Wo bei "Netz" es durch Zufall genau trifft.
Dubiose Kochseiten wo schon - ein winziges Bild ungebürlich teuer werden kann.
Wer ins Netz dieser Verbrecher - ja Verbrecher gerät hat die
A....karte gezogen.
Gegen das in diesen Fällen fragwürdige Urheberrecht hat der betreffende keine Chance.
Es wird rein Formal durchgezogen, ohne jede Abwägung oder Abstufung die es bei fast* allen anderen Gesetzen gibt.
Im Arbeitsrecht gibt es auch solche Auswüchse.
Entlassen weil jemand auf der Arbeit sein Handy aufgeladen hat.
Ich müßte nach dieser Logik auch mehrfach rausgeflogen sein,
da ich mehrfach ohne zu fragen meinen Ti Tachenrechner aufgeladen habe.
Statt einer Entlassung kam mein Chef mit einem
HP gegen den sogar mein guter alter Texas instruments nicht ganz mithalten konnte :-)