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WWW.premiumdownloaden.de auf den Leim gegangen!

Bieber / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Helfer in der Not!
Wenn Ihr helfen könnt wäre es gut, ansonsten solle es für alle Anderen eine Warnung sein.
Ich habe ein Programm runterladen wollen, welches nichts mit dieser Firma zu tun hatte. Dabei muß ich irgendwie auf deren Seite gelangt sein. Habe braf meine Daten eingegeben und abgeschickt. Aber es reagierte nichts. Also habe ich das ganze nochmals versucht und bin dann beim richtigen Anbieter gelandet. Jetzt bekomme ich von Mianavo Content Plus eine Rechnung über 96 € (Geschäftsführer Andre Hagemann).
Man teilt mir mit, dass die 14 Tage Widerrufsrecht verstrichen sind. Ich habe sofort eine E-Mail an die Firma geschickt aber keine Antwort erhalten. Jetzt will ich es mit einem Einschreiben versuchen. Denn wenn ich überweise und die Kündigung per E-Mail schicke bekomme ich garantiert in 2 Jahren wieder eine Rechnung. Ich beziehe mich in allem auf deren AGB.
Auszug: 2.4. Der Anbieter akzeptiert die Vertragserklärung durch separate Mitteilung an den
Kunden. Dieser seperaten Mitteilung entspricht die Übermittlung einer Log-in-Kennung
an den Kunden zu den kostenpflichtigen Informationen durch den Anbieter. Die
Mitteilung des Anbieters, dass die Vertragserklärung akzeptiert wird, geschieht
grundsätzlich per E-Mail.“, sondern eine Rechnung geschickt.
Ich habe die E-Mail gleich als Rechnung bekommen.
Hilfe und Warnung
Gruß der Bieber

Olaf19 hddiesel „Hallo, die Abzockseiten sind größtenteils bekannt, dennoch tut unser Land...“
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Sehe ich genau so wie du. Ich kannte diesen Herrn übrigens noch nicht.

Generell denke ich, dass rein rechtlich nichts dagegen einzuwenden ist, dass jemand kostenlose Software kostenpflichtig zum Download anbietet, aber die Preisauszeichnung muss eindeutig sein. Hierfür gibt es feste und ziemlich verbraucherfreundliche Regeln, die es einzuhalten gilt - hellgraue Schrift auf dunkelgrauem Grund, ganz unten auf der Seite und außerhalb des Browserfensters, also nur durch Scrollen erreichbar - all so etwas hat es schon gegeben und genügt mit Sicherheit nicht den Anforderungen.

Ich finde es zwar auch hanebüchen, für OpenOffice Geld an ein Downloadportal zu bezahlen, letztlich ist es aber nicht verboten, eine irgendwie geartete Dienstleistung anzubieten und dafür Geld zu verlangen. Der Anbieter kann geltend machen, dass er seine Server und seine Bandbreite zur Verfügung stellt, alle Angebote virenüberprüft, die Downloads besonders sicher seien. Ob das 8 EUR im Monat werr ist, ist natürlich noch eine ganz andere Frage.

Auch wäre zu überlegen, ob eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren nicht "sittenwidrig" ist. Ich finde das jedenfalls ganz schön dreist.

CU
Olaf