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Filesharing - auch ohne Computer

neanderix / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Amtsgericht München hat entschieden: Filesharing geht auch ohne computer - oder so.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/151068

Volker meint:
damit wird Internet für die Masse der Bevölkerung endgültig zum unkalkulierbaren Risko.
Absicht? Steht jedenfalls zu vermuten.

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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ObelixSB Olaf19 „Dr. Bahr steht ja weiß Gott nicht in dem Ruf, endverbraucherfeindlich zu sein,...“
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Hi,
Letztlich muss man mehr Fakten kennen. Dass die Dame selbst kein Internet genutzt hat ist die eine Sache, die Frage ist aber, wer im fraglichen Zeitraum sonst noch Zugang zum Internetanschluss gehabt hätte.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer, diese Fakten wurden eben im Prozess nicht ermittelt, bzw konnten nicht ermitelt werden. Dabei muss man aber auch bedenken, das es sich um einen Zivilprozess handelt, bei dem der Amtsermittlungsgrundsatz nicht gilt, also das Gericht nur auf Beweisantrag einer Partei ermittelt.
Das Gericht sieht es ja als erwiesen an, dass die Datei vom Anschluß der Beklagten angeboten wurde ohne festzustellen, wer dafür tatsächlich verantwortlich war. Insoweit wendet es die Regeln der Störerhaftung wie sie vom BGH in den WLan-Fällen begründet wurde.
Der Unterschied besteht aber darin, dass in dem Fall vom BGH immerhin ein WLan nachweislich vorhanden war und es der BHG zur Pflicht des Anschlussinhabers machte, dieses ordentlich zu sichern. In diesem Fall hier ist aber überhaupt kein internetfähiges Gerät am Anschluss nachgewiesen und trotzdem verurteilt das Amtgericht die Beklagte.
Hier wird die Haftung des Anschlußinhabers meiner Meinung nach über Gebühr ausgedehnt.

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