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Wulff verklagt Blogger

gelöscht_300542 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit dem guten Mann (Kredit-Wulffi) ist nicht gut Kirschen essen. In diesem Fall muss ich ihm aber beipflichten. Da ist dieser Blogger wohl einen Schritt zu weit gegangen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13791466/Hitlergruss-hineinretuschiert-Wulff-verklagt-Blogger.html

Die strittige Pose kann man hier sehen:

http://www.mmnews.de/index.php/etc/9171-wulff-klage-gegen-facebook-blogger

mfg :)

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gelöscht_84526 gelöscht_300542 „Wulff verklagt Blogger“
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Unmittelbar betroffen wurde die Präsidenten-Gattin, nicht der Gatte selbst. Bereits an dieser Stelle kann man diskutieren, ob mit der … sagen wir mal … Karikatur der Schutzbereich der Norm berührt wird.

Geschützt ist der Bundespräsident in Person, nicht aber sein Vertreter nach Art. 57 GG. Dies folgt aus dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte und dem Charakter des § 90 als Sondervorschrift; zudem gewähren die §§ 185 ff. dem Stellvertreter ausreichenden strafrechtlichen Schutz.

....liest man beispielsweise im Münchener Kommentar. Da ist also durchaus Spielraum für eine (Freispruch-) Verteidigung des Facebook-Freunds.

Dann haben wir noch die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 GG, Meinung und Kunst.

Je nach Fallgestaltung kommt noch die Frage nach der Täterschaft hinzu, wenn nicht feststeht, wer zur Zeit der Veröffentlichung des “Beitrags” hinter dem Rechner gesessen hat.

Alles in Allem ein paar Unwägbarkeiten, die im worst case (aus Sicht des Herrn Präsidenten) zu einem blamablen Prozeßende führen könnten.


So eindeutig zu einer Verurteilung wird es demnach nicht kommen. Die Textpassage, die ich da zitiert habe, stammt übrigens von hier: Klick.

Gruß
K.-H.

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