Hallo Leute, ´mal eine Frage welche im Familienkreis nicht befriedigend geklärt werden konnte.
Zum Sachverhalt: Einem 82jähriger Verwandten ist bei Ampelrot jemand ins Heck gefahren.
Die Polizei bescheinigte ihm noch vor Ort keine Mitschuld, da er bereits angehalten hatte.
Der Gutachter der Werkstatt stellte einen Schaden von über 4000€ fest, aber einen Restwert des 14 Jahre alten Renault nur von 2600€. Er soll jetzt die Differenz bei einer Reperatur draufzahlen.
Resumee: er hat ein für seine Bedürfnisse entsprechenden PKW besessen auf den er aus Krankheitsgründen angewiesen ist und soll jetzt für die
unverschuldete Wiederherstellung seiner Fahrmöglichkeit über 2000€ draufzahlen. Hat keinen Verkehrsrechtschutz. Den Rat, rechtsanwaltsiche Unterstützung zur Abwendung der Forderung einzuschalten, lehnt er wegen mentaler und geisticher Schwerfälligkeit ab, da er Zusatzkosten befürchtet..
Nach meiner Rechtsauffassung kann er auf Wiederherstellung seiner vorherigen Bewegungsfreiheit
beharren, unabhängig vom Restwert .
Wie denkt Ihr darüber.
Grüße audax31
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Hallo Audax.
da der Renault nur noch einen Zeitwert von 2600,- € hat, ist auch nur ein Schaden von 2600.- € entstanden - abzüglich Schrottwert.
"Keiner" lässt etwas für 4000,- € reparieren, wenn es nach der Reparatur nur 2600,- € wert ist.
Dein Verwandter müsste sich einen vergleichbaren Gebrauchten suchen.
Da scheinbar kein Mitverschulden vorliegt, würde ich unbedingt zu einer anwaltlichen Vertretung raten, gerade wegen mentaler Schwerfälligkeit. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen.
Gruß Peter