Staat hilft armen Eltern zusätzlich (WO)
Sind Eltern zu arm, um ihren Kindern Essen und Wohnung zu finanzieren, dann springt der Staat ein und zahlt den Familien die vollen Unterhaltskosten. Dies ist bei den Hartz-IV-Empfängern der Fall. Die Sätze für die Kinder liegen über dem Kindergeldbetrag, weil sie das Existenzminimum der Minderjährigen voll abdecken: Je nach Alter des Kindes gibt es zwischen 219 und 287 Euro im Monat. Zusätzlich haben Hartz-IV-Kinder zudem Anspruch auf das sogenannte Bildungspaket. Es sieht vor, dass die Arbeitsämter im Einzelfall Kosten für Musikunterricht, Nachhilfe, Schulausflüge oder Sport übernehmen.
was für ein beitrag alles falsch
staat hilft nur mit 35 euro denn das kindergeld wird als einkommen angerechnet
zum glück gibt es in deutschland keine kinderarbeit !!!
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Offinziell und dem Gesetzt nach dürfen Kinder im Familienbetrieb ab 12 Jahren mitarbeiten!
Laut BGB müssen sie das sogar (ohne Beschränkung auf 12 Jahre), solange sie dem elterlichen Hausstand angehören: § 1619 BGB.
Laut BGB müssen sie das sogar (ohne Beschränkung auf 12 Jahre), solange sie dem elterlichen Hausstand angehören: § 1619 BGB.