Hi!
Ich lese da etwas anderes aus der Nachricht heraus:
Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg von 2008 bestätigt worden, dass zwar besagte, dass Honig, der Pollen des Gentech-Maises MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist.
Das bedeutet, dass wie bisher Honig der mit Genmaispollen "verseucht" ist, NICHT verkauft werden darf. Soweit, so gut.
Der Imkerverband hatte geklagt um zu erreichen, dass der Hersteller des Genmais, sicherstellen muss, dass Bienen keine Pollen von den gentechnisch veränderten Blüten aufnehmen können.
Dennoch, so die Augsburger Richter, könne der Freistaat Bayern nicht dazu verpflichtet werden, Maßnahmen wie beispielsweise das Abschneiden der Blütenpollen zu ergreifen.
Die Sache ging dann offenbar bis vor den europäischen Gerichtshof, der das Urteil bestätigt hat.
Dieser bestätigte letztes Jahr im September, dass Honig, der mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt ist, nicht verkehrsfähig ist.
Soweit also alles im Lot. Der Imkerverband klagt aber weiter, weil sie nicht einsehen (IMHO zurecht), dass sie sicherstellen sollen, dass ihre Bienen keinen Genmais anfliegen (um es mal salopp zu formulieren). Schließlich lassen sich Bienen nicht (fern)steuern. Dummerweise geben die Gerichte aber hier nicht "nach", was ich unverständlich finde. Quasi überall gilt bei uns das Verursacherprinzip. Derjenige der mit Gefahrstoffen handelt oder irgendetwas macht, was potentiell ein Risiko darstellt, ist dafür verantwortlich, dass kein unbeteiligter dadurch zu schaden kommt.
Aus meiner Sicht muss daher derjenige der Genmais anbaut eindeutig sicherstellen, dass der keine Pollen verteilen kann. Da das nunmal über Bienen erfolgt, hat er sicherzustellen, dass die Bienen das nicht können.
Für mich unverständlich, dass die Rechtsprechung hier die die Verantwortung auf die Imker umlegen will.
Naja, mal sehen wie es weitergeht. Laut der verlinkten Nachricht geht die Sache ja jetzt vermutlich vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter.
Bis dann
Andreas