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News: Urteil in Hamburg gefällt

Google verliert und gewinnt gegen Gema

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit geraumer Zeit tobt der Streit zwischen Youtube und der Gema. Beide Parteien schaffen es nicht, sich einig zu werden, wie Google die Gema bezahlen soll. So weit bekannt will Google mit einer Pauschale bezahlen und die Gema prozentual an Werbeeinnahmen beteiligen.

Die Gema fordert allerdings eine Beteiligung pro Abruf eines Titels und die ist Google wohl zu hoch. Seitdem wurden und werden auf Youtube Werke, die zum Gema-Repertoire gehören "gelöscht", beziehungsweise sind in Deutschland nicht abrufbar. Früher kam in solchen Fällen nur eine schlichte Meldung, dass dieses Video im Land nicht verfügbar ist, seit Mitte 2011 verweist Google detailliert auf die Gema als "das Böse".

Eine Klage der Gema gegen Youtube wurde jüngst beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Gema hatte für die Anklage exemplarisch zwölf Video-/Musiktitel genannt, deren Bereithaltung Youtube verboten werden sollte. Es ging beim Verfahren also generell darum gerichtlich festzustellen, ob und wie weit Google für die von Youtube-Nutzern eingestellten Videos verantwortlich ist.

Heute ist das mit Spannung erwartete Urteil gefallen. Die Hoffnung der Gema, dass Google als "Täter" verurteilt wird, wurde von den Richtern nicht erfüllt. Google wurde nur als "Mitstörer" verurteilt, geht aus der Mitteilung der Hamburger Justiz hervor.

Google ist veranlasst Titel die Urheberrechte verletzten zu entfernen, sobald Kenntnis darüber besteht. Weiter müssen "in zumutbarem Rahmen" auch Maßnahmen ergriffen werden, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern.

Den aktuell auf Youtube befindlichen Videobestand muss Google allerdings nicht auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Im Fall von sieben der Musiktitel rügte das Gericht, dass Google diese erst rund eineinhalb Monate nach Beschwerde der Gema entfernt hat.

Gefordert wird aber unverzügliches Handeln. Als unzureichend wurde auch Googles "Content-ID-Programm" verurteilt, mit dem Google beim entfernen "illegaler Titel" auch Duplikate aufspüren kann.

Dieser Mechanismus sucht allerdings nur nach "identischen Tonaufnahmen" in Videos und berücksichtigt nicht Varianten davon. Deshalb wurde Google auferlegt, zusätzlich einen Wort-Filter zu installieren, der auch in Titeln von Videos nach Duplikaten sucht.

Michael Nickles meint: Das Urteil lässt weder den einen noch den anderen wirklich als Gewinner da stehen. Wichtig ist es natürlich, weil es generell für die Behandlung von Urheberrechtsverletzungen im Internet von Bedeutung ist.

Und da sieht es nun definitiv so aus, dass "Webseiten"-Betreiber nicht unmittelbar haftbar für Dinge sind, die andere bei ihnen veröffentlichen. Aber die "Mitstörhaftbarkeit" ist gewiss schon heikel genug.

Was passiert jetzt? Das "Horrorszenario für deutsche Internetnutzer ist gewiss, dass Google die Schnauze von der Gema voll hat und Youtube in Deutschland einfach beendet. Das wäre auch für die Gema allerdings kein Gewinn, da Titel auf Youtube in gewisser Weise bestimmt auch "verkaufsfördernd" sind.

Und Kohle einsacken wollen sie beide: Google mit Werbung und die Gema mit ihren Rechten. Es wird den beiden harten Gegnern also nicht viel mehr übrig bleiben, also sich wieder an den Verhandlungstisch zu hocken.

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gerhard38 mawe2 „Zitat Wikipedia: Die Mitgliedschaft in der GEMA ist...“
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Und wenn ich dieses Produkt "nutzen" will (hören, aufführen, verkaufen usw.), muss ich den Preis dafür bezahlen, das ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.

Es hängt davon ab, wie man dieses "muss" versteht. Ein wirklicher Zwang liegt nicht vor, es handelt sich eher um ein gesetzlich geregeltes "Sollen" - und genau das macht das Problem: Da man nicht zahlen "muss", wird halt nicht gezahlt. Da man nicht hinter jeden Bürger einen Polizisten stellen will, nicht den gesamten Datenverkehr überwachen will, wer was wo runterlädt oder "raubkopiert", hat man sich was anderes einfallen lassen: Abgaben auf die Hardware, mit der man Kopien machen und speichern kann - angefangen von den Fotokopierern über die (leeren) Videocassetten bis hin zu den Festplatten und Druckern. Das ist zwar nicht fair, aber vom Verwaltungsaufwand noch immer das Kostengünstigste. Man hatte da im Auge, dass eine Person, die sich irgend ein Werk regulär gekauft hat, dieses vielleicht an 2 oder 3 andere verborgt und die sich dann vielleicht eine Kopie davon anfertigen, oder die Leute eine Radiosendung auf Band aufnehmen, statt sich die Schallplatte oder CD zu kaufen.

Mit  Youtube etc. gab es aber auf einmal keine Verdoppelung oder Verdreifachung, sondern eine Ver-100.000-fachung der Kopien, und um so einer Situation Rechnung zu tragen war das Gesetz nicht vorbereitet. Während jeder Produzent, der ein erfolgreiches Produkt auf den Markt bringt, nach Abzug der Herstellungskosten entsprechend mehr verdient, je öfter dieses Produkt verkauft werden kann, haben die Rechteinhaber von solchen Erfolgsprodukten, die bei Youtube etc. hunderttausendemale heruntergeladen werden, fast nichts, und müssen sich noch mit der Auffassung herumschlagen, man hätte mit den Aufschlägen auf die Hardware doch ohnehin schon alles bezahlt und es sei nun das gute Recht, sich alles anzueignen, was nicht niet und nagelfest ist, d. i., was sich per Mausklick kopieren lässt. Da überdies das Herunterladen nicht strafbar ist, sondern nur das Zurverfügungstellen, taucht dann leicht auch noch die Überzeugung auf, dass man sowas wie einen Rechtsanspruch auf jedweden Kontent hat und einem keiner vorenthalten werden dürfe.

Der Rechtsstaat stößt hier auch an seine politischen Grenzen: Kein Politiker kann es sich leisten, einen Großteil der Bevölkerung zu Kriminellen ("Dieben") zu machen, das Raubkopieren muss so formuliert und gedreht werden, dass es möglichst legal aussieht. Andererseits ist derselbe Staat aber auch verpflichtet, die Rechte zu schützen, hier die Urheberrechte. Diesen Spagat schafft er mMn derzeit nicht.

Gruß, Gerhard
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