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Kaufland: Nur 5x Zucker und 2x Magarine?

torsten40 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
ich stand grad, wie jeden Monat bei Kaufland an der Kasse. Ich kaufe jeden Monat 8 Packete Zucker und 4 Packete Magarine, zu meinem Einkauf dazu. Soviel zu meinem Konsumverhalten :)

Eben stand ich bei Kaufland an der Kasse, und die "Alte" hinter der Theke meinte, ich dürfe nur 5x Zucker und 2x Magarine kaufen! Ich dachte ich hab mich verhört, und fragte nochmal nach. Wieso und warum, wollte oder konnte mir die Verkäuferin nicht sagen. Dazu sollte ich zur Information gehen.

Als ich die Verkäuferin die Verkäuferin dadrauf hinwies, dass ich in einem freien Land lebe, und mir alles kaufen, und davon in unbrenzten Mengen kaufen dürfe, rief Sie den Fillialenleiter an, und fragte ob man mir die 8 Zucker und 4 Magarine verkaufen dürfe.
Als ich dann drohte, meinen gesammten Einkauf hier stehen zu lassen, und woanders hin zugehen, lenkte man ein. Das Fliessband lang komplett voll.

Die Tante an der Info meinte, Kaufland hätte eine Studie gemacht, und mehr 5 Zucker oder 2 Magarine übersteigen den  Eigenbedarf. Als die Infotante mir dann mit dem Begriff eingenbedarf kam, fragte ich sie, was ich denn überhaupt kaufe, ne Tüte Cannabis, oder Lebenmittel?

Naja, verdutzt, ging ich dann mit meinen 8 Zucker und 4 Magarine aus dem Laden

Habt ihr davon schonmal was gehört?

mfg
Torsten

Freigeist
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violetta7388 torsten40 „Kaufland: Nur 5x Zucker und 2x Magarine?“
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Hallo Torsten,
schön das Du Deine Verbrauchermacht ausgespielt hast!

Das Unternehmen kann Dir zwar den Einkauf versagen, also sich weigern bestimmte Waren zu verkaufen, aber nicht die Abgabemenge begrenzen, es sei denn, dieses Angebot war auf 5 Stück begrenzt. Dann muß es jedoch vorher angekündigt werden.

Im übrigen müssen Angebote immer den ganzen Verkaufszeitraum, also einen Tag, eine Woche, eine ausgeschriebene Periode etc. vorgehalten werden. Ist ein Angebot bereits kurz nach Geschäftsöffnung vergriffen, ist der Unternehmer zur Nachlieferung verpflichtet oder er vertößt gegen das Wettbewerbsrecht und macht sich strafbar.

Desweiteren kann nicht verhindert werden, mehrmals nacheinander zum Kauf der Sonderangebote in den Laden zu gehen.

Mich erinnert das Ganze doch mehr an einen Rückfall in die Zeiten des Bauernstaates, wie hies der noch gleich?

MfG.

violetta

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