Off Topic 20.253 Themen, 224.934 Beiträge

Kaufland: Nur 5x Zucker und 2x Magarine?

torsten40 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
ich stand grad, wie jeden Monat bei Kaufland an der Kasse. Ich kaufe jeden Monat 8 Packete Zucker und 4 Packete Magarine, zu meinem Einkauf dazu. Soviel zu meinem Konsumverhalten :)

Eben stand ich bei Kaufland an der Kasse, und die "Alte" hinter der Theke meinte, ich dürfe nur 5x Zucker und 2x Magarine kaufen! Ich dachte ich hab mich verhört, und fragte nochmal nach. Wieso und warum, wollte oder konnte mir die Verkäuferin nicht sagen. Dazu sollte ich zur Information gehen.

Als ich die Verkäuferin die Verkäuferin dadrauf hinwies, dass ich in einem freien Land lebe, und mir alles kaufen, und davon in unbrenzten Mengen kaufen dürfe, rief Sie den Fillialenleiter an, und fragte ob man mir die 8 Zucker und 4 Magarine verkaufen dürfe.
Als ich dann drohte, meinen gesammten Einkauf hier stehen zu lassen, und woanders hin zugehen, lenkte man ein. Das Fliessband lang komplett voll.

Die Tante an der Info meinte, Kaufland hätte eine Studie gemacht, und mehr 5 Zucker oder 2 Magarine übersteigen den  Eigenbedarf. Als die Infotante mir dann mit dem Begriff eingenbedarf kam, fragte ich sie, was ich denn überhaupt kaufe, ne Tüte Cannabis, oder Lebenmittel?

Naja, verdutzt, ging ich dann mit meinen 8 Zucker und 4 Magarine aus dem Laden

Habt ihr davon schonmal was gehört?

mfg
Torsten

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
ABatC violetta7388 „Hallo Torsten, schön das Du Deine Verbrauchermacht...“
Optionen
aber nicht die Abgabemenge begrenzen
Eben das kann er doch. So wie der Verkäufer sich weigern kann dir überhaupt etwas zu verkaufen kann er auch eine Obergrenze für die verkaufte Stückzahl festlegen. Wichtig ist dabei nur, das diese Stückzahl für alle Kunden gleich ist und nicht bei jedem Kunden anders ausgelegt wird.

Letztendlich ist das eine Konsequenz aus der von dir zitierten Vorschrift, das der Händler das Angebot über einen bestimmten Zeitraum vorhalten muss.

Desweiteren kann nicht verhindert werden, mehrmals nacheinander zum Kauf der Sonderangebote in den Laden zu gehen.
Korrekt. Erhöht aber den Aufwand und macht die Sache uninteressanter. Wenn du für 30 Pakete Zucker 6 mal Einkaufen gehen musst ist das vielen zu viel Aufwand.

PS: in dem hier geschilderten Fall ging es übrigens nicht um Angebote, sondern um normale Ware, von daher sind die von dir geschilderten Vorschriften bezüglich Angebotsvorhalt leider sowieso irrelevant...
bei Antwort benachrichtigen