Die GEMA ist nicht bereit, die Gesetze des europäischen Gerichtshofes anzuerkennen. Das gefallene Urteil zur privaten Musikaufführung gelte nur für des jedweilige Land. In diesem Fall, hatte ein italenischer Zahnarzt gegen die dortige Verwertungsgesellschaft geklagt, und vor dem EuGH Recht bekommen.
http://www.iww.de/pp/recht/rechtsprechung-gema-stemmt-sich-gegen-eugh-urteil-f58423
http://www.heise.de/tp/blogs/6/152535/
Ich denke, die werden so langsam Grössenwahnsinnig!
mfg