Die GEMA ist nicht bereit, die Gesetze des europäischen Gerichtshofes anzuerkennen. Das gefallene Urteil zur privaten Musikaufführung gelte nur für des jedweilige Land. In diesem Fall, hatte ein italenischer Zahnarzt gegen die dortige Verwertungsgesellschaft geklagt, und vor dem EuGH Recht bekommen.
http://www.iww.de/pp/recht/rechtsprechung-gema-stemmt-sich-gegen-eugh-urteil-f58423
http://www.heise.de/tp/blogs/6/152535/
Ich denke, die werden so langsam Grössenwahnsinnig!
mfg
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Ich denke, die werden so langsam Grössenwahnsinnig!
Sind sie schon immer, und da es mich anwiedert so eine unverschämte Bande durch meine Käufe auch noch zu finanzieren, reduzieren sich meine Ausgaben dahingehend auf ein absolutes Minimum.
Ich hoffe die Zahl derer die so denken steigt noch weiter, bis auch die letzten Künstler merken, dass die Gema nicht deren Interessen, sondern lediglich Ihre eigenen Interessen vertritt.