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News: Extraharte Strafe

1,5 Millionen Dollar Schadensersatz für 10 Pornos

Michael Nickles / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Bürger hat von einer Porno-Webseite, bei der er angeblich selbst zahlendes Mitglieder war, zehn Pornofilme runtergeladen. Er wurde dann dabei erwischt, wie er sie über das Bittorrent-Netzwerk verbreitet hat.

Laut Bericht von Torrentfreak kam es jetzt zu einem der härtesten Gerichtsurteile, die bei einem Bittorrent-Delikt bislang gefällt wurden. Der Erwischte wurde in Abwesenheit zu einer Schadensersatz-Strafe in Höhe von 1,5 Millionen Dollar verurteilt - konkret also 150.000 Dollar pro verbreiteten Porno-Film.

Torrentfreak erwähnt, dass es seit 2010 in den USA hunderttausende an Fällen gab, bei denen Personen wegen Bittorrent-Urheberrechtsverletzungen verklagt wurden, die meisten davon gingen glimpflich aus. Die extrem hohe Strafe kam wohl zustande, weil exakt nachweisbar war, dass der Verurteilte der "Erstverteiler" der Filme im Bittorrent-Netzwerk war.

Der Betreiber der Porno-Webseite versieht sämtliche Video-Downloads jeweils mit einem individuellen Code und kann exakt ermitteln, welches Mitglied einen Film runtergeladen hat, der später illegal verbreitet wird.

Die hohe Strafe wurde unter anderem wohl auch deshalb verhängt, weil der Betroffene selbst nicht vor Gericht erschienen ist.

Michael Nickles meint:

Gewiss - über die Höhe des Schadensersatzes kann man streiten. Fakt ist, dass hier halt rigoros gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen wurde. Wenn ich es bei der Porno-Seite richtig geschnallt habe, werden Filme dort für 20 Dollar zum Kauf angeboten und es sollen mindestens 3449 Downloads über Bitorrent festgestellt worden sein - das macht eigentlich rund 70.000 Dollar.

Abseits von der ganzen Rumrechnerei: es wundert mich, dass es immer noch Trottel gibt, die urheberrechtliche Werke über P2P-Netze wie Bittorrent oder Edonkey verbreiten. Es ist doch längst bekannt, dass diese Netze sich kinderleicht überwachen lassen und dass diese Überwachung auch ausgiebig durchgeführt wird.

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Nevergrey gerhard38 „Und wie macht man das? Gruß, Gerhard“
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Indem Du ein beliebiges urheberrechtlich geschütztes Medium Deiner Wahl (möglichst aktuell und populär) in einer der genannten Suchmaschinen eingibst und Dir ansiehst, wie viele Leute das leechen, seeden bzw. wie viele verschiedende Varianten es davon gibt. Keine Sorge, danach aus Recherchegründen zu suchen sollte eigentlich erlaubt sein. Man möge mich korrigieren, wenn ich irre. Du lädst es ja nach der Suche nicht runter, sondern schaust Dir lediglich online die Suchergebnisse an.

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