Es gibt eine deutsche Hompage (xxx.de), die falsche Inhalte, z.B. Adressangaben und dikrediditierende Inhalte bereitstellt. Connected bei Technical Horstmaster One.com Kopenhagen. Der Domaininhaber ist in Deutschland flüchtig. Googel listet die site unter bestimmten suchbegriffen sehr weit oben und vertreibt damit auch noch die schädigenden Inhalte.
Wie kann man aus Deutschland diese Hompage sperren lassen? Selbst Rechtsberatung hat keine Kenntnis über Vorgehensweisen und Maßnahmen.
Vielleicht gibt es hier von Euch Hilfe, Ideen, Vorgehensweisen, die hilfreich sind.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich würde den Rechtsanwalt beauftragen zuerst mal einen "schönen" Brief an den Hoster zu schicken!Nun, das ist auch geschehen, aber nützt nix, da der Horster in Dänemark ist. Deutsches recht gilt nun mal dort nicht.
Was ich nicht verstehe, warum wird weltweit nicht vereinbart, das ein Websitbetreiber einen festen wohnsitz angeben muß, sollte er dort auf Nachfrage binnen 3 Monaten dort nicht erreichbar sein (Anhörung), wäre der Horster aufgrund einer Beschwerde verpflichtet die Domain zu sperren.
Das wäre zumindest eine zeitliche Schadensbegrenzung. Das aber im vorliegenden Fall, ein ausländischer Horster sogar ggfs. die Veröffentlichung eines "Verbrechers" von nachweislichen Unwahrheiten" schützt, das ist wohl kaum einzusehen.
Natürlich gibt es auch die andere Seite, wenn z.B. durch veröffentlichung von Gegebenheiten Straftaten international aufgedeckt werden. Das ist hier genau das Gegenteil.
Wie kann ein Geschädigter vorgehen, wenn bereits deutsche Rechtssprechung versagt? Gibt es keine internationalen Abkommen, bei denen ein deutsches gericht "Amtshilfe" aus Dänemark einfordern kann? Von der Bezahlung des ganzen Vorgangs mal abgesehen.