ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln. Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.
Hier eine vieler Kündigungsschreiben:
Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.
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Das erinnert an den Aufruf der verkappten Weltenretter, einfach mal einen Tag oder direkt eine Woche lang nicht bei Shell zu tanken. Die Folge - so der scheinheilige Wunsch - wären Milliardeneinbußen beim Konzern und vielleicht dessen Insolvenz.
Aber denk doch mal zu Ende, was das bedeutet:
das Erdölgeschäft ist ohnehin kein wirklich freier Markt. Würde nun ein weiterer Oligopolist wegfallen und als nächstes spielt man das mit BP und Total durch, bleibt nur noch Exxon/Esso (beispielhaft) über, der ist dann *hoppla* Monopolist und dann ist auch vorbei mit der freien Preisgestaltung, denn wie wir alle wissen kann ein Monopolist jeden beliebigen Preis nehmen.
Wenn das eure Wunschvorstellung ist - nur zu.
D.