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Stromkosten sparen ?

RogerWorkman / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln.  Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.

Hier eine vieler Kündigungsschreiben:

Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.

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Kabelschrat Conni3 „Ja, auf den bin ich reingefallen, oder besser gesagt ...“
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Hallo Conni,

da warst Du Kunde der RWE

http://www.strom-prinz.de/news/article/eprimo-rettet-rwe-kundenbilanz/

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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