Habe mich bis dato wenig um Garantie oder Gewehrleistung gekümmert, ich war der Meinung und habe die Erfahrung gemacht, alle technischen Geräte die ich gekauft habe waren entweder so billig dass sich eine Reparatur nicht lohnt, oder, ich konnte selber "Hand anlegen" und reparieren...Daher ist es mir in den letzten 12 Jahren auch nur einmal passiert, dass ich (vor ca. 10 jahren) einen Reparaturservice für einen bei Lidel gekauften PC in Anspruch nehmen musste...
- Bei Aldi habe ich wirklich viel Hardware gekauft und hatte bis dato (vermutlich) Glück, nie hat ein Gerät den Geist aufgegeben....
-Nun ist es passiert, mein Laptop liess sich plötzlich nicht mehr einschalten, das Display blieb dunkel...
-- Da ich mit "Gewehrleistung, Garantie, - Reparaturen keine Erfahrung habe, meine Frage,
- Wie lange mus ich Geduld haben bis mein kaputes Gerät repariert wird ????,wie lange immer wieder nachfragen... Ich will ja nicht gleich meinen Anwalt in Anspruch nehmen...
Leider, habe ich mit anderen Angelegenheiten, (unverschuldeter Autounfall) die Erfahrung machen müssen, dass alle Beteiligten (Versicherungen) alles daran setzten um Ihren Verpflichtungen nicht nach zu kommen...(und ledtztendlich lieber auch grössere Kosten akzeptieren) als ein Faires Gebot an zu nehmen...
Wolfgang
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-Nun ist es passiert, mein Laptop liess sich plötzlich nicht mehr einschalten, das Display blieb dunkel...
Wie alt ist denn das Gerät, d.h. wie lange liegt das Kaufdatum schon zurück? Wenn du den Mangel auf Gewährleistung beheben lassen willst, ist neben luttyys Link noch dieser Artikel interessant für dich: http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung
Andere Möglichkeit: verzichte auf die Gewährleistung und wende dich direkt an den Hersteller zwecks Tausch auf Garantie - nach meiner Erfahrung geht das schneller und unbürokratischer als das Ping-Pong mit dem Händler. Beispiel: vor einigen Jahren hatte mein Plextor-Brenner plötzlich seinen Geist aufgegeben - wurde von Plextor innerhalb weniger Tage umgetauscht, inkl. Abholung und Wiederanlieferung durch Kurier.
Da das Gerät schon (deutlich) über ein halbes Jahr alt war, hätte bei der Abwicklung über den Händler die Beweislast bei mir gelegen.
CU
Olaf