Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, hat einen Appel an die deutsche Bundesregierung und alle weiteren politisch Verantwortlichen in Deutschland gerichtet.
Darin wird gefordert, dass dem Prism-Enthüller Edward Snowden umgehend Schutz vor politischer Verfolgung angeboten wird.Edward Snowden habe mit seinen bisherigen Enthüllungen dafür gesorgt, dass die grundrechtswidrige Überwachung von Telekommunikationsdiensten und des Internet durch die Geheimdienste der USA und Großbritannien - National Security Agency (NSA) und Government Communications Headquarters (GCHQ) - bekannt wurde und eine globale demokratische Diskussion entfacht hat.
Die bekannt gewordenen Praktiken seien Verstöße gegen das Prinzip des Schutzes des Privatlebens, so wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Art. 12), im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (Art. 17) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 (Art. 8) vorgesehen ist.
Weiter verstoßen sie gegen das Grundrecht auf Datenschutz, auf informationelle Selbstbestimmung, wie es in der europäischen Grundrechte-Charta (Art. 7, 8) und im deutschen Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1) gewährleistet wird. Zugleich sollen die "vernünftigen Erwartungen an Privatheit" (reasonable expectations of privacy), wie sie vom Supreme Court aus der US-Verfassung abzuleiten sind, missachtet werden.
Der Datenschutzbeauftragte verweist weiter auf eine Richtlinie des Bundesverfassungsgerichts: das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Das setzt voraus, dass Menschen "wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß".
Genau das ist aktuell im Fall nicht gegeben und auch das bisher bekannt gewordene Wissen über NSA und GCHQ reichen nicht aus. Edward Snowden nach Deutschland einzuladen könnte zu weiterer Aufklärung beitragen und helfen, Datenschutzverstöße künftig wirksamer zu vermeiden.
Die Datenschützer vertreten die Ansicht, dass das Enthüllen weltweiter Datenschutzverstöße nicht zu einer Bestrafung führen darf. Edward Snowden habe so weit erkennbar bisher keinem einzelnen Menschen Schaden zugefügt, sondern es sei sein Ziel, mit seinen Enthüllungen Schaden von den Menschen abzuwenden.Seine Verfolgung durch die US-Regierung muss deshalb als politische Verfolgung betrachtet werden. Gemäß Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz genießen politische Verfolgte in Deutschland Asylrecht.
Michael Nickles meint:
Dr. Thilo Weichert. Es grenzt an ein Wunder, dass eine derart vernünftig denkende Person in unserem Land etwas zu sagen hat, beziehungsweise zumindest die Möglichkeit etwas mitzuteilen.
Rauskommen wird dabei leider das Absehbare: nichts. Die vergleichsweise harmlose Stasi 2.0 (der Kinderkram mit Vorratsdatrenspeicherung und so Geraffel wie dem "Bundestrojaner") ist längst verschwunden, wir haben es jetzt mit der verschärften Stasi 3.0 zu tun. Und für die ist Edward Snowden Gift.