Schließe mich den 3 Punkten von Klaus an. Und viertens:
Wenn eine Abbuchung fehlschlägt, würde sich die abbuchende Firma doch erst einmal mit dem Kunden direkt in Verbindung setzen - was wäre denn das für eine Art, dem gleich einen Rechtsanwalt samt Inkassobüro auf den Hals zu hetzen.
Aus dem Geschreibsel geht ja noch nicht einmal hervor, dass der Kunde Schuld hat an der geplatzen Abbuchung. Da steht ja nur ganz lapidar, dass die Abbuchung "storniert" wurde - was immer das heißen soll. Stornieren kann man einen Auftrag, aber keine Abbuchung.
Also alles dummes Zeug.
CU
Olaf