Ich bin übrigens mal im Winter bei schneenasser Fahrbahn auf der A8, Höhe Pforzheim, von einem LKW mit Anhänger touchiert worden. Fuhr damals einen etwas altersschwachen Ascona Diesel und habe ihn wohl für seinen Geschmack etwas zu langsam überholt, als er dann zum überholen ansetzte - bei ca. 110-120!
Vermutlich warst du eher im toten Winkel und er konnte dich im Spiegel nicht sehen.
Habe mich dann vor ihn gesetzt und versucht ihn auszubremsen,
Dafür gehört dir, wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, die Fahrerlaubnis entzogen.
Ich denke, daß du nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet bist.
nichts zu machen, hat mich dann einfach überholt.
Hätte ich auch gemacht, die anderen alternativen wäre bremsen oder auffahren gewesen. Bei letzteren, hättest du eindeutig den kürzeren gezogen.
Nachdem ich ihn angzeigt hatte, kam es dann auch irgendwann zur Verhandlung, bei der er freigesprochen wurde, da ich nicht in der Lage war, die Farbe des Anhängers zweifelsfrei zu bestimmen! ;) Das Nummernschild der Zugmaschine war aber korrekt.
Tja, mangelnde Beweise. Du konntest das Fahrzeug nicht eindeutig beschreiben. Da bringt dir das Kennzeichen auch nichts mehr. Da hätte es ja auch sein können, das du einen Hals auf einen Fahrer hattest und einfach dein Kennzeichen genannt hast.
Ich vermute, die Richterin hatte Mitleid, wegen beruflicher Zukunft, usw., und lies so quasi nochmal Gnade vor Recht ergehen.
Nein, eine plausible Entscheidung der Richterin. Sonst hätte ja kein Beschuldigter vor Gericht eine Chance.