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Strafbare Handlung/Download?

Hovi / 85 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebe Spezialisten rund um das Thema PC;

vielleich kann ich aus Eurem Kreis einen guten Tipp bei dem nachfolgend aufgeführten Sachverhalt bekommen:

In einer Januar-Ausgabe (2013) lag der Computer Bild eine DVD bei. Hier konnte man sich die gesamte Creative Suite 2 von Adobe kostenlos und legal laden. Da ich im Januar keine Verwendung für diese umfangreiche Software hatte, habe ich mir Heft und DVD aufbewahrt.
Nun bin ich dabei ein Buch zu schreiben. Die Bilder wollte ich in Word einbinden und dachte, dass damit wichtige (kostensparende) Vorarbeiten von mir geleistet werden könnten. Man sagte mir, dies sei so jedoch nicht möglich. Aber es würde (unter anderem) mit „Indesign“, einem Programm aus der Creative Suite, von Adobe gelingen. Ich erinnerte mich an das Programm auf der DVD, wollte es mir einmal anschauen, ob ich, mit meinem laienhaften technischen Verständnis, überhaupt damit arbeiten kann. Also habe ich es installiert. Jedoch erhielt ich keinen Schlüssel zum Öffnen der Software auf der Website des Herstellers. Ein Bekannter sagte mir: „Kein Problem, Schlüssel gibt es doch noch“ und er gab mir einen Zahlencode weiter. Das Programm ließ sich danach auch freischalten.
Nun muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich erst nach der kompletten Installation auch das Gehirn eingeschaltet habe. „Hier habe ich doch bestimmt etwas Illegales getan“, ging es mir durch den Kopf. Sonst hätte ich doch den Schlüssel über den Server des Anbieters erhalten. Das Programm habe ich selbstverständlich nicht geöffnet.
Der Schreck saß mir die ganze Nacht in den Gliedern. Deshalb die Frage: Kann mir jemand sagen, was ich nun tun sollte? Muss ich mich bei Adobe melden und alles beichten? Könnte mein Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Also: für jeden Tipp bin ich sehr, sehr dankbar.

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Nachtrag: ... jueki
.. GENAU RICHTIG..! Hovi Hovi
Borlander mawe2 „Nur dass z.B. Kameras im Prinzip immer RGB benutzen. Man ...“
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Nur dass z.B. Kameras im Prinzip immer RGB benutzen.

Das schrieb ich doch bereits in meinem Posting, dass Du da konvertieren musst und dies ohne schlechtes Gewissen tun kannst. Und die CMYK-Version nutzt Du dann im Rahmen des DTP-Prozesses. Und zwar ausschließlich diese.

Bevor ich aber eine größere Auflage eines Buches drucken lasse, die ich dann wegwerfen muss, lohnt sich diese Ausgabe allemal.

Eigenverlag ist eher erst mal kein Indiz für die große Auflage. Und ansonsten würde ich das von der Art der Farbabbildung und den Anforderungen an die farbgenaue Wiedergabe abhängig machen. Mit dem Einsatz von Standardfarben kann man das Ergebnis noch besser vorhersehbar machen. Und zu guter letzt müsste man im Falle des Nichtgefallens auch nicht zwingend das komplette Buch in die Tonne kloppen sondern nur die Umschlagseite. Die müsste man dann halt noch mal neu drucken. Was sinnvoller ist hängt u.A. auch von den relativen Kosten für den Proof ab.

Gruß
Borlander

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Hallo mawe2, ... Kabelschrat
Das ist ein Buch! mawe2