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Strafbare Handlung/Download?

Hovi / 85 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebe Spezialisten rund um das Thema PC;

vielleich kann ich aus Eurem Kreis einen guten Tipp bei dem nachfolgend aufgeführten Sachverhalt bekommen:

In einer Januar-Ausgabe (2013) lag der Computer Bild eine DVD bei. Hier konnte man sich die gesamte Creative Suite 2 von Adobe kostenlos und legal laden. Da ich im Januar keine Verwendung für diese umfangreiche Software hatte, habe ich mir Heft und DVD aufbewahrt.
Nun bin ich dabei ein Buch zu schreiben. Die Bilder wollte ich in Word einbinden und dachte, dass damit wichtige (kostensparende) Vorarbeiten von mir geleistet werden könnten. Man sagte mir, dies sei so jedoch nicht möglich. Aber es würde (unter anderem) mit „Indesign“, einem Programm aus der Creative Suite, von Adobe gelingen. Ich erinnerte mich an das Programm auf der DVD, wollte es mir einmal anschauen, ob ich, mit meinem laienhaften technischen Verständnis, überhaupt damit arbeiten kann. Also habe ich es installiert. Jedoch erhielt ich keinen Schlüssel zum Öffnen der Software auf der Website des Herstellers. Ein Bekannter sagte mir: „Kein Problem, Schlüssel gibt es doch noch“ und er gab mir einen Zahlencode weiter. Das Programm ließ sich danach auch freischalten.
Nun muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich erst nach der kompletten Installation auch das Gehirn eingeschaltet habe. „Hier habe ich doch bestimmt etwas Illegales getan“, ging es mir durch den Kopf. Sonst hätte ich doch den Schlüssel über den Server des Anbieters erhalten. Das Programm habe ich selbstverständlich nicht geöffnet.
Der Schreck saß mir die ganze Nacht in den Gliedern. Deshalb die Frage: Kann mir jemand sagen, was ich nun tun sollte? Muss ich mich bei Adobe melden und alles beichten? Könnte mein Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Also: für jeden Tipp bin ich sehr, sehr dankbar.

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Nachtrag: ... jueki
.. GENAU RICHTIG..! Hovi Hovi
Hallo mawe2, ... Kabelschrat
Das ist ein Buch! mawe2
jueki mawe2 „Falsch! Wenn Du diesen Download ohne das Wissen über die ...“
Optionen
Offen sind bei Dir noch folgende Fragen:

Diese Fragen erübrigen sich allesamt, wenn du mir nachweist, das ich mit dem Download eine strafbare Handlung begehe und letztlich das Tool illegal  nutze.
Eine (nach Deutschem, nicht nach "mawe2"- Gesetz) strafbare Handlung begehe.

Du hast hier absurde juristische Behauptungen heraus

Ich habe keine juristische Begründung geliefert. Das brauche ich bei Frei verfügbaren und nutzbaren Downloads nämlich nicht. Darauf machte ich aufmerksam, nur darauf.
Du stelltest hingegen die Behauptung auf, der Download und dessen Nutzung sei illegal und verstieße gegen (Deutsches!) Recht. Also Strafgesetz.
Demzufolge alle Nutzer und Anwender dieses ohne Einschränkung Frei verfügbaren Downloads Straftäter sind, sich demzufolge krimineller (und anzeigepflichtiger?)  Straftaten schuldig machen.

Trifft allerdings das zu:

Wenn Du diesen Download ohne das Wissen über die Einschränkungen nutzt, ist es keine strafbare Handlung.

- dann frage ich mich ganz besorgt: Was soll dieses ganze, sinnlose Geschwätz eigentlich?
Die Überschrift über dieses Thema lautete

Strafbare Handlung/Download?

Ist es nicht. Da dieser download und die Anwendung des downgeloadeten Tools zum Zeitpunkt des Downloads keinerlei Beschränkungen unterlagen.
Denn der User "mawe2" hat keinerlei rechtlichen Status und dieses Forum, (wie alle anderen übrigens auch) ebenfalls nicht.

Da es, seit Du in diesem Forum hilfreich zugange bist noch nicht ein einziges Mal vorkam, das Du einen Fehler eingestandest und nicht das letzte Wort hattest, werde ich diese dümmliche Diskussion um den Bart Kaiser Karl des Großen mit dem Dir schon mehrfach geschriebenen Satz beenden:

Du hast natürlich, wie immer, von Anfang bis Ende vollkommen Recht.

Jürgen

 

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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