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News: ZPÜ macht Druck

Bis zu 36 Euro Urheberabgabe für Smartphones geplant

Michael Nickles / 78 Antworten / Flachansicht Nickles

Bis zu 36 Euro will die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) bei Handy-Verkäufen mitkassieren, meldet der Spiegel. Die ZPÜ, ein Verband von Verwertungsgesellschaften, zu denen auch GEMA, GÜFA und VG-Wort zählen, hat erst vor rund einem Monat gehörig für Schlagzeilen gesorgt.

Da wurde für private PCs eine Urheberabgabe in Höhe von 13,19 Euro beschlossen, nach rund drei Jahren Verhandlungen mit der PC-Industrie errungen.

Jetzt macht die ZPÜ den Herstellern von Handys Druck, mit der im Kern gleichen Begründung: auch Smartphones sind zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet.

Wie im Fall der privaten PCs will der ZPÜ auch in diesem Fall rückwirkend ab 1.1.2011 kassieren. Die Höhe der Urheberabgabe soll sich an zwei Eckdaten orientieren: Display-Typ und Speicherkapazität. Und es gibt drei Zuordnungsklassen.

Die Maximalgebühr von 36 Euro fällt für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GByte an. Bei weniger als 8 GByte sind 16 Euro fällig. Und bei Mobiltelefonen ohne Touchscreen will der ZPÜ 12 Euro abhaben.

Laut Spiegel tobt der Rechtsstreit zwischen ZPÜ und den Handy-Herstellern bereits am Münchener Oberlandesgericht. Denn für die Zeit vor 2011 will die ZPÜ für Handys rund 5 Euro haben. Bis es in der Handy-Sache zu einer Einigung oder einem endgültigen Urteil kommt, kann noch viel Zeit ins Land gehen. Und es wird nicht der letzte seiner Art sein. Aktuell verhandeln ZPÜ und die Branche bereits über eine Abgabe für Tablets.

Michael Nickles meint:

News wie diese provozieren Kommentare, die leider immer nur in ein eine Richtung gehen. Und zwar, dass die Verwertungsgesellschaften miese Abzocker sind, die den Hals nicht voll kriegen können. Und Begründungen, warum diese Urheberabgaben falsch sind, gibt es viele. Ein neues Argument das ich jüngst gelesen habe, ist jenes, dass diese "Extrabgabe" für eventuelle Kopien sowieso nicht mehr gerechtfertig sei, weil heute ohnehin "Streaming" angesagt sei, wobei bekanntlich nichts kopiert wird.

Und das finale Argument der "Nichtzahler" wird ewig jenes bleiben, dass die Urheber selbst sowieso nix von der "Content Mafia" abkriegen. Ich bin Urheber, als Journalist Mitglied der VG-Wort und kann das nicht bestätigen. Egal.

Zur Abgabe für Handys und die geplante Abgabe für Tablets: der "Abrechnunsplan" der ZPÜ ist irgendwie unsinnig. Im Hinblick auf die gnadenlos fallenden Smartphone-Preise, bei gleichzeitig steigender Leistung und Ausstattung, ist es irgendwie absurd, eine Abgabe von 36 Euro für ein Handy mit Touchdisplay und mehr als 8 GByte zu verlangen.

Damit wird die Gebühr in Kürze (sollte sie so kommen) vielleicht höher ausfallen, als ein Handy kostet. Beziehungsweise Hersteller werden niemals in der Lage sein, entsprechende Handys für weniger als 36 Euro in die Läden zu bringen.

Schwachsinnig finde ich es auch, wegen jedem Scheißgerät erneut von vorn zu verhandeln. Unter Strich sind Smartphones, Tablets, Laptops und Desktop-Rechner die gleiche Sache: Rechner mit Arbeitsspeicher und Festspeicher. Es ist nicht kapierbar, warum für einen PC 13,19 Euro gefordert werden und für ein Handy bis zu 36 Euro.

Die Höhe der Urheberabgabe auch noch von  einem touch-fähigen Display abhängig zu machen, ist schließlich eine total idiotische Idee.

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No problem olliver1977
Fetzen Olaf19 „Viel naheliegender ist dieser rein sachliche Grund: weil es ...“
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Die Arbeit eines Handwerkers ist kein geistiges Eigentum. Meine kaufmännische Arbeit im Büro übrigens auch nicht.

Das siehst du nicht ganz richtig. Es gibt durchaus handwerkliche Berufe in denen du Tantiemen bekommst, oder besser Firmen, die ihren Leuten solche zahlen.

Vielleicht solltest du einfach den Sender wechseln :-D

Würde ich, wenn ich könnte. Von mir aus sollen die Kisten gerne ihren Geist aufgeben.

och selbst dann, wenn du dem Oldie-Sender treu bleibst: der zahlt die GEMA-Gebühren, nicht du.

Falsch, denn meine Firma zahlt genau so, weil es als öffentliche Aufführung gilt.

Dass die Erben des Urhebers noch 70 Jahre weiterkassieren, gehört zu den Auswüchsen des Systems

Und welche Leistungen haben die vollbracht? Ergo Bezug, ohne Leistung.

Und nein, ich habe nichts auf dem Rechner, was dort nicht sein darf, nicht im Auto, als MP3, nicht auf dem Telefon. Ich kaufe, oder lass es bleiben. Ich empfinde Kunst als durchaus wichtig, aber nicht als Endloskredit. Darum verzichte ich meistens.

Meine Beispiele, auch der Friseur, dienten dazu auf die abstruse Situation hinzuweisen. Du verstehst das aber nicht. Warum soll man mit zweierlei Maß messen? Die unendliche Geschichte, dass dem der hat gegeben wird, ist mit den ewigen Beteiligungen nicht bei zu kommen. Erfinde was, verkaufe es, oder lass es bleiben.

Unser Leben wäre weitaus vielfältiger, ständen nicht alle immer mit den Händen an der Gurgel des anderen da. Den Aufwand sein geistiges Eigentum zu prüfen, einmal, ob es einem gehört, oder ob es ein anderer klaut ist doch mittlerweile so hoch, dass sich das kaum noch eine Privatperson leisten kann. Dafür zahlt wiederum der Steuerzahler und Kunde der großen Firmen.

Wenn es diese übertriebenen Wucherungen nicht gäbe, würde das ganze Thema vermutlich nur halb so lebhaft diskutiert werden.

Also siehst du auch ein, dass dieses System nicht passt. Du ärgerst dich über die Zwangsabgabe der GEZ genau so, weil du für etwas zahlst, was du nicht nutzt. Und ich ärgere mich darüber, dass ich für den Diebstahl geistigen Eigentums pauschal zur Kasse gebeten werde, wenn ich mir eine Speicherkarte für meine Kamera kaufe, oder eine FP um die Bilder selbiger darauf zu sichern.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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