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Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer

hermannmay / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wie schon oben beschrieben, habe ich bei Ebay ein Ipad als defekt verkauft. Hier der Link:

http://www.ebay.de/itm/Apple-iPad-2-Wi-Fi-16GB-Weiss-defekt-/141143600910

Ca. eine Woche nach Erhalt meldete sich der Verkäufer, der Artikel würde erhebliche äußere Gebrauchsspuren aufweisen. Z.b. die Ecke rechts unten, ist im Bild zu sehen. Er möchte 20€ Erstattung wegen der Optik. Das habe ich verweigert, der Artikel sah für mich nahezu Makellos aus.

Ca. 2 Wochen nach erhalt, hat er sich noch einmal gemeldet. Er habe das Gerät mit in seine Firma genommen, auseinandergebaut und analysiert. Seit über 10 Jahren wären sie im Apple Service tätig und das Gerät wäre verbastelt und nicht reperabel. Außerdem wäre schon bei erhalt das Display an einer Stelle leicht vom Gehäuse abgelöst? Angeblich hat eine Statische Aufladung den Anschluss des Displays zerstört.

Ich selber habe das Gerät von einem flüchtigen Bekannten vor einiger Zeit gekauft. Ich habe Ihn kontaktiert, er hat gemeint, das Gerät sei bereits einmal wegen einem nicht reagierenden Display repariert worden. Bei einem Shop, den er bei Google gefunden hat. Rechnung nicht mehr vorhanden. Nun gut, bei mir lief das Gerät ja einige Zeit problemlos. Das habe ich ihm ebenfalls mitgeteilt. 

Jetzt droht der Verkäufer mit einer Klage, falls ich das Gerät nicht zurück nehme, da ich getäuscht hätte usw. Der Defekt hätte nicht "plötzlich" eintreten können.

Was würdet Ihr tun?

Vielen Dank für eure Antworten.

Mfg

Hermann

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Ralf103 Olaf19 „Ganz so trivial wie es aussieht scheint der Fall aber nicht ...“
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Optisch ist das Gerät einwandfrei, hat fast keine Gebrauchsspuren

das widerspricht sich irgendwie, hat fast keine Gebrauchsspuren heißt im Umkehrschluß, das es welche gibt, also ist das Gerät nicht einwandfrei, wenn es sich also nur um die Macke an der Ecke und sonst nichts weiter handelt, halte ich die Formulierung zwar für nicht glücklich, aber ansonsten für zulässig

da der Käufer bereits eine negative Bewertung abgegeben hat, wird er vermutlich auch nicht mehr mit einer Erstattung rechnen, mit einer Klage würde ich nicht rechnen, denn der restliche Sachverhalt den er anführt ist irrelevant

seine Bewertung begründet er mit "Reparaturversuch verschwiegen", was völliger Blödsinn ist, es sei denn, er hätte danach gefragt

fraglich ist allerdings, da Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, ob ein verpeilter Richter darauf nicht anspringen würde, als defekt beschrieben hin oder her, aber wie gesagt, eine Klage halte ich für wenig wahrscheinlich

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