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Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer

hermannmay / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wie schon oben beschrieben, habe ich bei Ebay ein Ipad als defekt verkauft. Hier der Link:

http://www.ebay.de/itm/Apple-iPad-2-Wi-Fi-16GB-Weiss-defekt-/141143600910

Ca. eine Woche nach Erhalt meldete sich der Verkäufer, der Artikel würde erhebliche äußere Gebrauchsspuren aufweisen. Z.b. die Ecke rechts unten, ist im Bild zu sehen. Er möchte 20€ Erstattung wegen der Optik. Das habe ich verweigert, der Artikel sah für mich nahezu Makellos aus.

Ca. 2 Wochen nach erhalt, hat er sich noch einmal gemeldet. Er habe das Gerät mit in seine Firma genommen, auseinandergebaut und analysiert. Seit über 10 Jahren wären sie im Apple Service tätig und das Gerät wäre verbastelt und nicht reperabel. Außerdem wäre schon bei erhalt das Display an einer Stelle leicht vom Gehäuse abgelöst? Angeblich hat eine Statische Aufladung den Anschluss des Displays zerstört.

Ich selber habe das Gerät von einem flüchtigen Bekannten vor einiger Zeit gekauft. Ich habe Ihn kontaktiert, er hat gemeint, das Gerät sei bereits einmal wegen einem nicht reagierenden Display repariert worden. Bei einem Shop, den er bei Google gefunden hat. Rechnung nicht mehr vorhanden. Nun gut, bei mir lief das Gerät ja einige Zeit problemlos. Das habe ich ihm ebenfalls mitgeteilt. 

Jetzt droht der Verkäufer mit einer Klage, falls ich das Gerät nicht zurück nehme, da ich getäuscht hätte usw. Der Defekt hätte nicht "plötzlich" eintreten können.

Was würdet Ihr tun?

Vielen Dank für eure Antworten.

Mfg

Hermann

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Olaf19 Ralf103 „das widerspricht sich irgendwie, hat fast keine ...“
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das widerspricht sich irgendwie, hat fast keine Gebrauchsspuren heißt im Umkehrschluß, das es welche gibt, also ist das Gerät nicht einwandfrei, wenn es sich also nur um die Macke an der Ecke und sonst nichts weiter handelt, halte ich die Formulierung zwar für nicht glücklich, aber ansonsten für zulässig

Moin Ralf, da haste auch wieder recht :-)

Trotzdem, die Formulierung hätte glatt von mir sein können. Ich habe auch schon Geräte bei ebay verkauft, die auf den ersten Blick wie frisch ausgepackt aussahen, auf den zweiten Blick dann doch minimale Blessuren hatten. Da muss man schon ein bisschen verbal herumeiern, wenn man ein solches Gerät so beschreiben will, dass der Kaufinteressent einen objektiven Eindruck bekommt, d.h. man will das Gerät nicht schlechter machen und billiger verkaufen als nötig, aber der Käufer soll sich hinterher auch nicht verschaukelt fühlen.

Die Idee des Käufers - der hier kurioserweise nach wie vor von den meisten Beteiligten als Verkäufer bezeichnet wird - den Kaufpreis nachträglich zu mindern, finde ich gar nicht so übel, sofern das Gerät tatsächlich stark zerkratzt war.

fraglich ist, da Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, ob ein verpeilter Richter darauf nicht anspringen würde, als defekt beschrieben hin oder her

Nö. Gewährleistung gibt es ja nur bei solchen Sachmängeln, die nicht in der Beschreibung standen. Wenn ein Gerät als "defekt" ausgewiesen worden ist, dann darf es auch defekt sein, ohne dass dies als zusätzlicher, nicht beschriebener Sachmangel gewertet wird.

Es liegt natürlich auf der Hand, dass jemand, der ein solches Gerät kauft, nur am Gehäuse interessiert ist und die Technik darin wegschmeißen möchte. Dann ist es natürlich ärgerlich, wenn das Gehäuse von Kratzern überzogen ist, und dies aus der Beschreibung nicht hervorging.

CU
Olaf

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