Politiker haben zu viel Einfluss auf den öffentlich rechtlichen Fernsehsender ZDF. Zu diesem Urteil kam heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, mit Verweis auf das Grundgesetz.
Dort ist festgelegt, dass im Sinn einer freien Berichterstattung, der öffentliche Rundfunk unabhängig berichten muss.
Im Fall des ZDF empfanden die Richter, dass mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags mit dem Grundgesetz kollidieren.
Aktuell besteht der Fernsehrat des ZDF aus 77 Mitgliedern, von denen 44 Prozent Politiker sind, beziehungsweise Angehörige von Parlament und Regierung.
Die Richter fordern eine Reduzierung auf maximal 33 Prozent. Die Intendanten des ZDF werden von einem 14köpfigen Verwaltungsrat kontrolliert. Davon stammen 6 Mitglieder aus dem politischen Umfeld.
Auslöser der Klage war ein Vorfall im Jahr 2009. Damals wurde dem einstigen hessischen Ministerpräsident Roland Koch vorgeworfen, dass er die Verlängerung eines Vertrags eines Chefredakteurs verhindert hat, obwohl diese vom zuständigen Intendant vorgesehen war. Aus diesem Grund erfolgte die Klage der Bundesländer Hamburg und Rheinland Pfalz, die jetzt Erfolg hatte.
Bis zum 30. Juni 2015 muss jetzt ein neuer Staatsvertrag erarbeitet werden. Dem müssen dann alle 16 Landtage der Bundesländer zustimmen.
Politiker nehmen Einfluss auf öffentlich rechtliche Sender, beziehungsweise auf einen davon. Die ARD scheint sauber zu sein. Wer hätte das gedacht?
Und für DIESEN DRECK sollen wir Beiträge zahlen? Beachtlich ist auch wieder mal, die kleine Ewigkeit von 5 Jahren, die bis zu diesem Urteil vergangen ist. Und was wird jetzt passieren? Natürlich nichts Bewegendes.
Es werden vermutlich ein paar Köpfe ausgetauscht und dann wird weitergemacht. Und bis sich die 16 Bundesländer zum Durchwinken eines neuen Staatsvertrags bequemen, vergehen gewiss sowieso noch ein paar Jährchen