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News: Freibrief für Urheberrechtsverletzung?

Aktuelles Gerichtsurteil: IP-Adressen sind keine Menschen

Michael Nickles / 93 Antworten / Flachansicht Nickles

Beim Internet-Abmahn-Business werden typischerweise IP-Adressen gesammelt, um damit beim Internet-Anbieter die Herausgabe der zugehörigen Personendaten zu erwirken. Dabei ist die  Beweiskraft von IP-Adressen seit geraumer Zeit sehr umstritten, Gerichte urteilen kreuz und quer.

Das Urteil: kurz und bündig.

In den USA gab es jetzt ein unmissverständliches Gerichtsurteil (PDF hier): IP-Adressen sind keine Menschen, entschied eine Richterin in Florida.

Das auf "Erwachsenenfilme" spezialisierten Unternehmen Malibu Media hatte eine Person verklagt, die angeblich Filme illegal über Bittorrent transportiert hat.

Argumente des Klägers, dass er den zu einer IP-Adresse gehörigen Standort zuverlässig ermitteln könne, ließ die Richterin nicht gelten. Auch hatte Malibu Media versichert, man könne Internet-Cafes und öffentliche WLAN-Hotspots ausschließen.

Die Richterin begründete in der Klageabweisung allerdings, dass selbst bei zuverlässiger Ermittlung einer "Privatwohnung", eine IP-Adresse nicht beweist, welche Person sie genutzt hat.

Malibu Media gilt laut der Electronic Frontier Foundation (EEF) als "Copyright Troll" mit aggressiver Vorgehensweise. Im Filmrepertoire  sollen sich viele Werkte mit "beschämenden" Titel befinden, die auf den "Rechnungen" aufgeführt werden. Wer nicht zahlt - egal ob schuldig oder unschuldig  - riskiert also peinliche Folgen.

Michael Nickles meint:

Malibu Media scheint in den USA ein Schwergewicht im Erotik-Film-Massenabmahnungsgeschäft zu sein. Es laufen wohl bereits über 1.000 Verfahren, diverse US-Anwälte werben auf ihren Webpräsenzen damit, Betroffene bei Abmahnungen zu verteidigen.

Wie das jetzige Gerichtsurteil zeigt, scheint es also durchaus eine Chance zu geben. Bereits seit einigen Jahren praktiziert die Erotikfilm-Branche in den USA Massenabmahnungen, die Vorgehensweise ist dabei quasi die gleiche wie bei uns.

Es gilt zu bedenken, dass das in Florida gefällte Gerichtsurteil kein Freibrief für illegale Bittorrent-Nutzung ist - andere Gerichte können anders entscheiden. Und ich vermute mal, dass Malibu Media sich mit allen Kräften gegen Urteile dieser Art wehren wird.

Ich halte das Urteil für richtig, IP-Adressen sind natürlich keine Personen. Andererseits halte ich es jedoch auch für richtig, dass sich Inhaber von Rechten, gegen den Missbrauch ihrer Rechte wehren dürfen. Ob es sich dabei um Musik, Kinofilme oder Erwachseneninhalte handelt, spielt keine Rolle.

Wird die Beweiskraft von IP-Adressen pauschal ausgelöscht, gäbe es (beim aktuellen Stand der Technik) keine Chance mehr, Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgen zu können. Es braucht eine Lösung, die allen Parteien gerecht wird: den Konsumenten und der "Content-Mafia".

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Eben. neanderix
Max Payne Olaf19 „Hallo Gerhard, dein letzter Satz trifft es ganz genau: - das ...“
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Dass bei der IP-Ermittlung ein Zahlendreher vorgelegen hat, lässt sich zu dem Zeitpunkt schon lange nicht mehr beweisen.

Ich behaupte mal, die (Abmahn-)Branche mittlerweile einigermaßen zu kennen. Seit 2010 ist die Anzahl der versandten Abmahnungen rückläufig. Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung sind die meisten AntiPiracy-Unternehmen und Abmahnkanzleien dazu übergegangen, Abmahnungen nur dann zu verschicken, wenn derselbe Rechtsverstoß zu verschiedenen Zeiten (z.B. an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen) von verschiedenen IPs geloggt wurde, die vom Provider allesamt demselben Anschlussinhaber zugeordnet wurden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit eines Zahlendrehers sehr gering.

In der Abmahnung ist natürlich nur von einem geloggten Zeitpunkt mit IP und der streitgegenständlichen Datei die Rede. Die weiteren Logs werden erst im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgetragen.

Mittlerweile stellt im Normalfall kein Gericht mehr die Zuverlässigkeit der IP-Ermittlung sowie der Anschlussinhaberauskunft in Frage.

Herr Neunzehn: "Ich habe aber nichts gemacht!"

Bestreiten durch Nichtwissen ist aber auch in anderen Bereichen des Zivilrechts eine nur eingeschränkt gute Idee. Mich hat es eher gewundert, dass die Gerichte die Aussagen der Beklagten, zum Tatzeitpunkt im Urlaub (oder sonstwo) gewesen zu sein, zu deren Gunsten berücksichtigt haben (vgl. BGH "Sommer unseres Lebens"). Das Schöne am PC ist ja, dass man ein Filesharing-System laufen lassen kann, ohne körperlich anwesend sein zu müssen. Ja man könnte ihm sogar via Fernsteuerung aus dem Urlaub entsprechende Aufträge erteilen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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