Na dann HappyClouding, am besten gleich mit Office360.
Ein Artikel dazu auf heise.de
US-Internetunternehmen müssen im Ausland gespeicherte Daten herausgeben
Gruß Alois
Na dann HappyClouding, am besten gleich mit Office360.
Ein Artikel dazu auf heise.de
US-Internetunternehmen müssen im Ausland gespeicherte Daten herausgeben
Gruß Alois
BWLer das Sagen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen entscheiden
Hatte ich gerade das Thema mit einem Dienstleister von uns. Da sind wir DV technisch nur das schwarze unterm Fingernagel. Er kam jetzt mit einem Vertrag um die Ecke, dass ich mich einverstanden erklären soll, nach EU-Recht zum Datenexporteur zu werden und für meine Daten die entsprechenden Genehmigungsverträge abzuschließen.
Hintergrund - ergeht jetzt auch in die Abteilung Inder statt Kinder und wird bestimmte Dienstleistungen außerhalb der EU-Landschaft erbringen lassen. Ich habe das von einem DV-Rechtler prüfen lassen und im Ergebnis unserem Dienstleister klargemacht - ist nicht. Leistungserbringung außerhalb der EU ist für mich ein außerordentlicher Kündigungsgrund des Dienstleistungsvertrages. Er darf mich 6 Monate vorher informieren, wenn er meine DL nicht mehr innerhalb der EU erbringen kann/will und ich ziehe um. Im Moment fährt er mit schriftlicher Versicherung noch zweigleisig und unsere Daten werden nicht "exportiert". Unabhängig davon neigt sich die Waage eher in Richtung Insourcing statts anderer Dienstleister.