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News: Rossmann-Klage gescheitert

Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag ist zulässig

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Das von der GEZ-Gegner-Gemeinde heiß erwartete "Rossmann-Urteil", ist vom obersten bayerischen Gericht, dem Verfassungsgerichtshof, jetzt mit erwartungsgemäßem Ausgang gefällt worden. Die Klage des Drogeriekonzerns wurde von den Richtern als unbegründet bewertet. Aus Sicht der obersten bayerischen Richter, verletzt der Rundfunkbeitrag keine Grundrechte und ist auch keine Steuer.

(Foto: mn)

Die Richter in München folgten damit dem vor wenigen Tagen gefällten Urteil des Verfassungsgerichts Rheinland-Pfalz. Dirk Rossmann hatte geklagt, weil er für seine bundesweit  1.842 Fillialen rund 280.000 Euro Rundfunkgebühren blechen muss - obwohl dort nach seinen Angaben kein Rundfunkempfang stattfindet.

Die Richter des bayerischen Verfassungsgerichtshofs lobten das neue Gebühreneinzugsverfahren weil es "deutlich einfacher als früh sein und es zudem den Schutz der Privatsphäre verbessere".

Einen kurzen Videomitschnitt der Urteilsverkündung gibt es hier beim Bayerischen Rundfunk zu sehen.

Neben Rossmann zählte zu den Klägern auch der 29-jährige Rechtsanwalt Ermano Geuer. Vorgestern hat der Focus  ein lesenwertes Gespräch mit ihm veröffentlicht.

Michael Nickles meint:

Emotionale Reaktionen sind an dieser Stelle sinnlos. Die Richter haben ihren Job gemacht und mit ihrer Aussage, dass die neue Kassiermethode den Schutz der Privatsphäre verbessere, ihre Kompetenz ausreichend bewiesen.

Das Urteil kann man getrost in die Tonne werfen. Eine Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgericht ist nur der Versuch, einen schnellen Weg zu gehen, den dreckslangen durch alle Instanzen zu vermeiden.

Das nötige Kleingeld dafür hat Dirk Roßmann mit Sicherheit. Er ist einer der reichsten Menschen der Welt. Laut Handelsblatt will er in diesem Jahr die 7 Milliarden Euro Umsatzgrenze knacken. Mit Sicherheit wird Dirk Roßmann die Sache bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen.

Mich interessiert das aktuelle Urteil auf jeden Fall nicht. Ich weigere mich weiterhin konsequent zur Zahlung der Zwangsabgabe.

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Glückwunsch ! XAR61
Wo steht das? The Wasp
The Wasp gelöscht_320210 „Hallo The Wasp, oder auch nicht. Um eine Verfassung zu haben ...“
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Das ist doch Unsinn. Die Wähler müssten nur all die Politiker, die den Banken die selbst verschuldeteten Schulden auf Steuerzahlerkosten abnehmen, konsequent abwählen. Das tun sie aber nicht. Würden die selben Politiker aber z.B. aus Sorge um die Umwelt das Autofahren am Sonntag verbieten, gäbe es einen Volksaufstand.

Der Wähler ist ein Narr, dessen Bildung zum Autofahren und zur Geiz gesteuerten Jagd nach Niedrigstpreisen reicht. Mit der Wahl sind die meisten Wähler völlig überfordert. Würde man statt dessen Schimpansen wählen lassen, uns ginge es auch nicht schlechter...

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