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Vorsicht mit Dashcams...

gelöscht_35042 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.

http://www.focus.de/auto/news/urteil-zu-dashcams-gericht-schraenkt-videokameras-im-auto-stark-ein_id_4055619.html

In mehreren  Ländern übrigens verboten!

Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.

In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!

Gruß

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prehistoric gelöscht_238890 „Aufnahmen, die rechtswidrig erstellt wurden, werden sicher ...“
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Aufnahmen, die rechtswidrig erstellt wurden, werden sicher von keinem Richter angeordnet.

Ergänzung zu meinen vorherigen Ausführungen.

Hier äußern sich "Spezialisten für Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance der intersoft consulting services AG." zum Dashcamurteil:

"Daraus folgerte das Gericht, dass keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden dürfen, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten zu übermitteln. ....

Im Umkehrschluss sind Aufnahmen zu privaten Zwecken – als ohne die Absicht, die Aufnahmen Dritten zugänglich zu machen – weiterhin möglich. Wenn man außerdem berücksichtigt, dass es kein Beweisverwertungsverbot wegen Datenschutzwidrigkeit gibt und Gerichte daher die Aufnahmen von Dashkameras durchaus akzeptieren, um den Unfallhergang zu klären, muss man wohl annehmen, dass unser Rechtsanwalt seinem Hobby weiter frönen darf."

Man beachte: Kein Beweisverwertungsverbot wg Datenschutzwidrigkeit.

Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dashcam-urteil-rechtslage-bleibt-unklar/

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