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News: Berliner Raubüberfall auf Apple Store

Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit einem dreisten Überfall am 20. September haben drei bislang unbekannte Täter die Einnahmen der Berliner Apple-Filiale erbeutet, den Geldtransporter überfallen. Die Berliner Polizeibehörde hat jetzt zwecks öffentlicher Fahndung ein Video des Überfalls und Bilder davon veröffentlicht.

Hier überqueren die drei Räuber mit ihrer Beute die Straße zu ihrem Fahrzeug. (Foto: Polizei Berlin)

Die ermittelnde Kriminalpolizei hat folgende Fragen:

- Wer kennt die in dem Video erscheinenden Personen oder deren Aufenthaltsort?

- Wer kann sachdienliche Angaben zu dem Überfall vom 20.September 2014 und der anschließenden Flucht machen?

- Wer kann Hinweise auf die Verwendung der Kennzeichenschilder B-JS 6870 zwischen deren Diebstahl am 25. Juli 2014 und dem Überfall am 20.September 2014 geben?

- Wer hat das Inbrandsetzen des Fluchtfahrzeuges in der Bundesallee beobachtet?

- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Michael Nickles meint:

Zwei Fragen kamen mir zu der Sache in den Sinn. Wo kommt dieses Video her und warum ist es erst jetzt aufgetaucht beziehungsweise warum wurde es erst jetzt veröffentlicht? In der Pressemitteilung der Polizei steht lediglich, dass die Täter bei ihrer Flucht "aus einem anderen Fahrzeug" aufgezeichnet wurden.

Hat jemand die Tat zuvor beobachtet und dann bewusst mit dem "Smartphone" gefilmt? Oder wurde der Vorgang von einer sogenannten "Dashcam" aufgezeichnet? Das sind spezielle Kameras die im Auto installiert werden und permanent das Geschehen aus Fahrersicht aufzeichnen. Im Fall der Beweisführung bei einem Unfall ist das gewiss praktisch, aber verboten.

Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen. Wenn Autofahrer Dashcam-Filme beispielsweise einer Versicherung oder der Polizei aushändigen oder sie im Internet veröffentlichen soll der Erlass eines Bußgeldbescheids geprüft werden. Die Folge kann dann eine Geldstrafe bis 300.000 Euro sein, wegen Verstoß gegen §43 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Abseits vom Raubüberfall dürfte die Herkunft des Videos und dessen jetzige Veröffentlichung also eine enorme Diskussion auslösen.

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Anders kann ich mir das Verbot nicht erklären.

Die wollen die Polizei vor einer Flut von "Kleinanzeigen" schützen. Die arbeiten wegen der ständigen Belastung mit allen möglichen Einsätzen (Fußball etc.), reisende Einbrecher und diverse andere Arbeitsmehrungen - in Verbindung mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge - sowieso schon am Limit. Und das Letzte was man da brauchen kann ist zusätzliche Arbeit durch neue technische Spielereien.

Ich war neulich bei der Polizei um eine Anzeige zu erstatten, weil jemand mein Auto angeschrammt hat und abgehauen ist. Da ging es zu wie im Taubenschlag, dazu vor mir schon ein Haufen Leute. Hab über eine Stunde gewartet bis ich dran war, obwohl 4 Polizisten nur damit beschäftigt waren, sich um die wartenden Leute zu kümmern. Als ich dran war, hab ich ein wenig mit dem Mann geredet, der sagte das ist da jeden Tag so - von Mittag bis spät Abends. Erst gegen zehn Uhr Abends wirds auf der Dienststelle ruhiger, dann kommen die dazu sich überhaupt mal um die Anzeigen usw. zu kümmern die sie den ganzen Tag so aufnehmen und den ganzen Schreibkram dazu zu erledigen. Da ist dann aber noch nicht wirklich etwas ermittelt zu dem Vorgang. Und ständig muss die Arbeit unterbrochen werden, weil irgendwas neues, dringendes ist. Er bat mich daher auch gleich von Nachfragen abzusehen wenn ich nicht so schnell was höre...

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Die Olsenbande. Andy andy11