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Neue Betrugsmasche - Lieferung von "Privat" an Packstaton

Systemcrasher / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ich nicht wußte:

- Sendungen können bei Awesenheit vom Zusteller auch an eine Packstation geliefert werden, selbst wenn man selbst keine Packsationkarte hat und somit kein Packsation-Kunde ist. Für die Entgegennahme der Sendung genügt dann die Sendungsnummer.

- Sendungen von "Privat", die über eine Packstation aufegeben werden, sind bzgl. ihres Absenders über die Sendungsnummer nicht ermittelbar.

- Empfang an der Packstation bedeutet, daß Annahmeverweigerung nicht möglich sei. Bei venteller Rückgabe von z.B. nicht bestellter Ware hat man dann u.U. ein Problem.

Zum Glück bin ich ein äußerst mißtrauischer Mensch mit einem gehörigen Hang zur Paranoia. Cool

Als ich heute einen Zettel von der DHL in meinem Briefkasten fand, meine Adresse, Sendungsnummer, also allem Anschein nach "serös" und "offiziell", wunderte ich mich alleine schon deshalb, weil ich kein Packstationkunde bin.

Über die Sendungsnummr wollte ich den Absender ermitteln, was aus oben genannten Gründen nicht möglich war.

Anruf bei DHL ergab obigen Genanntes.

Auch die freundliche Mitarbeiterin, welche mich auf oben genannte Fakten hinwies, empfahl mir  im Zweifel nichts zu tun. Nach 9 Tagen wird das Paket an Absender zurück geschickt.

Auch sie schloß einen Betrugsversuch von Unbekannten nicht aus.

"Seriöse Firmen geben ihre Absenderadresse im Allgemeinen an", dies sagte sie wörtlich.

Sie sagte aber auch, daß Privatversender Sendungen in Packstationen aufgeben können ohne ihre Adresse angeben zu müssen.

Wichtig: Im Zweifel nicht drauf reagieren. Ist es was Wichtiges und Seriöses, wird sich der Absender früher oder später melden. Lediglich die Benachrichtigungskarte sollte man sich vorsichtshalber aufheben.

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Systemcrasher Olaf19 „Wieso eigentlich? Recht bekommt immer der, der seinen Standpunkt ...“
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ieso eigentlich? – Recht bekommt immer der, der seinen Standpunkt beweisen kann. Warum sollen das immer nur die anderen sein?

Weil das Erfahrungen sind, die nicht nur ich sammeln mußte.

Nicht selten verstehen die Richter die Beweise nicht oder lassen sie nicht gelten, oder werfen Widerrufsrecht und Rückgaberecht durcheinander (wie bei meinen Eltern, die deswegen einen Brockhaus haben, den sie nicht wollten, weil sie ihn aufgeschwätzt bekamen.

Der gegnerische Anwalt war eben besser und hat den Richter (in 2. Instanz, die erste hatten meine Eltern gewonnen) regelrecht belabert.

Rückgaberecht gilt nun mal erst ab Erhalt der Ware, während Widerrufsrecht sofort nach Vertragsabschluß beginnt.

Rückgaberecht war vertraglich vereinbart, Ware kam über einen Monat nach Bestellung. Rücknahme verweigert, weil Widerrufsrecht abgelaufen.

SO läuft das heutzutage bei Gericht!

Ich könnte noch massig andere Beispiele bringen.

Wenn Du derartiges noch nicht (persönlich) erlebt hast: sei froh und genieße dieses Glück.

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