Die Internetpräsenz der Bildzeitung ist seit kurzem nicht mehr benutzbar, sofern man sie mit einem Werbeblocker besucht – und natürlich gehört dies wieder in die Rubrik "mit technischen Maßnahmen soziale Probleme lösen". Solche Maßnahmen haben es traditionell an sich, dass sie mehr oder weniger leicht zu umgehen sind.
YouTube-Kanal-Betreiber Tobias Richter hatte ein Anleitungsvideo veröffentlicht, in dem erklärt wird, wie man die Sperre umgehen kann. Dafür wurde er vom Axel-Springer-Verlag abgemahnt. Doch Richter will standhaft bleiben und sich dagegen zur Wehr setzen.
PCGamesHardware weiß, wie er das machen will. Resümee seiner Anwälte:
"Wir gehen aus mehreren Gründen davon aus, dass unser Mandant vorliegend keine Rechte der Bild GmbH & Co KG verletzt hat. Es liegt bereits keine Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme gemäß Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz vor, weiterhin ist durch die behauptete Umgehung überhaupt kein relevantes urheberrechtliches Verwertungsrecht der Bild GmbH & Co. KG betroffen."
Quelle: www.pcgameshardware.de
Olaf19 meint: Sonderlich schade ist es ja nicht gerade, wenn man die "Inhalte" der Bildzeitung nicht zu lesen bekommt. Trotzdem ist es ein Unding, wenn es nicht erlaubt sein soll, über die Umgehung der Werbeblockersperre zu berichten. So etwas ist durch Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit gedeckt.
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