Trotz allem, die Bundeskanzlerin und mit ihr die gesamte Regierung haben mit der Öffnung der Grenzen für unkontrollierten Flüchtlingsstrom eindeutig gegen Artikel 16a, Satz 2 des deutschen Grundgesetzes verstoßen, und sie tun es noch immer.
Dort heißt es: "
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Da Deutschland von Mitgliedern der EU umgeben ist, dürfte demnach nicht ein einziger Flüchtling hier Asyl beantragen können, es sei denn, er kommt per Flugzeug oder Schiff. Und mit über 1 Mio Asylanten, die die Bundesrepublik trotzdem aufgenommen hat, sollte es nun aber auch langsam gut sein, sonst fliegt uns der Laden bald um die Ohren.
Gruß Habus