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News: Deutschland erwacht

Endlich Freiheit für WLANs - Abschaffung der Störerhaftung ist beschlossen

Michael Nickles / 17 Antworten / Flachansicht Nickles
In Thailand längst Normalfall: öffentliches WLAN gibt es fast überall, in den meisten Kneipen hängt das nötige Passwort gleich an der Wand - falls es überhaupt eins braucht. (Foto. mn)

Jeder der sein WLAN ohne weitere Zugangsbeschränkung freigegeben hatte, stand rechtlich gesehen immer mit einem Bein im Knast.

Denn sobald zum Beispiel ein Gast in einem WLAN einer Kneipe etwas Ungesetzliches getan hat und erwischt wurde, dann haftete der Besitzer des WLANs mit.

Mit dieser unsäglichen gesetzlichen Regelung ist nun bald Schluss!

Die deutsche Politik hat heute beschlossen, dass die so genannte „Störerhaftung“ einfach abgeschafft wird.

Allerdings rührt dieser Schritt nicht aus der tollen Idee einer Partei heraus, sondern an dem Umstand, dass im März 2016 der EU-Gerichtshof ein Gutachten veröffentlicht hat. Darin wurde festgestellt, dass Anbieter von WLAN-Netzen nicht für Vergehen Dritter haften. In Deutschland galt dieser Umstand bisher nur für Provider, da sie ja nicht das komplette Surfverhalten ihrer Kunden überwachen können.

Anders sahen die Gerichte das bis dato bei privaten WLAN-Zugängen. Da müsste der Betreiber aufpassen und zumindest per Vorschaltseite mit Passwort und Zustimmung zu Nutzungsregeln das Recht wahren. Faktisch war dies nur zum Teil umsetzbar, denn wenn illegale Dateien getauscht wurden, dann wurde der Anbieter trotzdem mit haftbar gemacht.

Mit diesem Unsinn ist nun Schluss! Viele Router haben einen sicheren Gastzugang und lassen sich sogar zusätzlich in der Nutzung der Bandbreite begrenzen. Nur wer einen solchen Gastzugang hat, sollte sein Netzwerk freigeben – ohne Verschlüsselung und Passwort. Wenn das richtig viele Leute machen, dann kann man sich bald frei durch die Stadt bewegen und hat überall super schnelles WLAN im Zugriff.

Ein kleines Gefahrenpotential hat die Geschichte dann doch noch: wer mit seinem mobilen Gerät jedes WLAN nutzen will, der sollte eine Schutz-Software haben die mit VPN arbeitet. Denn einige Hacker bieten bereits jetzt offene WLANs an, um dann heimtückisch die Geräte der Nutzer anzugreifen.

Achtung: Nach dem Plan der Koalitionsparteien soll die neue Regelung so schnell wie möglich im Bundestag verabschiedet werden und dann bis zum Herbst in Kraft treten. Aktuell ist also noch Vorsicht geboten!

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mawe2 alex179 „Wenn man die Seiten-Zugriffe der fremden Nutzer im WLAN durch den Router genau protokolliert hat, kann man sicher ...“
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Wenn man die Seiten-Zugriffe der fremden Nutzer im WLAN durch den Router genau protokolliert hat

Gibt es neuerdings Router, die das machen? Kennst Du welche?

kann man sicher vermeiden, dass hier gleich die ganze EDV-Ausrüstung abtransportiert wird.

Ich stelle mir gerade vor, wie Du den verantwortlichen Leiter der Hausdurchsuchung vor Deinen Rechner bittest, um ihm das (Router-??)Protokoll zeigen zu können.

Und der ist dann nach ein paar prüfenden Blicken so dermaßen beeindruckt, dass er die ganze Maßnahme abbrechen lässt und sein 20-köpfiges Überfallkommando sofort zurückpfeift!

Realistischerweise wird aber erst abtransportiert und dann (Monate / Jahre später) Entwarnung gegeben.

Eine solche Beschlagnahmung darf auch als "Spontan-Total-Enteigung" betrachtet werden. Denn die Geräte werden selten so schnell zurückgegeben, dass deren Zeitwert dann nicht schon auf 0 EUR gesunken ist.

Allerdings stellt sich auch die Frage, ob die einfach alle Computer in der betreffenden Wohnung / Firma mitnehmen dürfen oder nur die, die überhaupt mit dem fraglichen Router jemals verbunden waren?

(Ich betreibe diverse Rechner, die ganz bewusst nicht Teil meines eigenen LAN sind!)

Gruß, mawe2

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